Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

I. Ubih. 8. 28. Smerpoligel. 205 
  
Da neben den aufgeftellten allgemeinen Regeln je nad) 
dem Orte oder der Natur eines Brandes nod) bejondere Map- 
regeln für einzelne Fälle in Berücfichtigung zu ziehen find, 
wird e3 nicht überflüflig ericheinen, die einzelnen Arten von 
Bränden, wie fie auf dem Lande vorkommen fünnen, md Die 
bei denfelben zwedmäßigjten Borfehrungen bier zu befprecheit. 
1. Der Rellerbramd. 
Der erfte Verfuh, einen Kellerbrand zu Löjchen, beitcht 
in allen Fällen darin, daß Thüren und Luftlöcher mit Erde, 
Milt u. 5 [. Luftdicht verichloffen werden, wodurd) ın vielen 
vällen der Brand erjtidt werden Tann. 
Sit dieß nicht mit dem gewünjchten Erfolge gekrönt, jo 
greife man nad) Entdedung des zzeuerheerds das ‘Feuer mit 
dem Schlauchrohr durch ein _pafjendes Luftloh an. Dlan Fan 
hiebei, wenn nöthig, den Schlaudy in den Seller hinablaffen 
und von oben mitteljt eines Seiles dirigiren; wenn der XWaj- 
terftrahl das Ferner trifft, jo läßt fich dieß aus einem eigen 
thlimlichen Bilchen und arten Wafjerdampf erfenen. 
Gegen da3 Gewölbe darf nicht geiprigt werden, indem 
dasselbe, wein e3 Stark erhitt ift, Durch plößliche Abkühlung 
zerfpringen und einjtürzen Lünnte. 
Beim Eindringen in den Seller, wenn dasfelbe nötbig 
ericheint, ift die größte Vorficht zu beobachten , da namentlich 
bei Balfentellern die Gefahr des Einftürzens nahe Tiegt und 
vorzeitige3g Eindringen den Erftidungstod zur Folge haben 
fanıı ; aus lehterem Grund ift e8 gut, wenn der Eindringende 
ein brennende® Licht, oder eine Fadel vor fid) hält, um ınt- 
athenıbare Sale zu erkennen. Löfcht durch jolche das Licht 
ehe jo hat fid) der Eindringende augenblidhid) zuricdzu= 
ziehen. 
Bei in Brand gerathenen Branntwein-DBlafen find behufs 
der Eritidung des Teuer najle Tücher über den Blafenfopf 
I deden und diefe fortwährend naß zu erhalten, Fette, Dele 
‚ weldje in einem Seller in Brand gerathen find, laffen jid) 
am beiten mit der bei Seifenfiedern zu erhaltenden braunen 
Zauge löfchen, während das AZugießen von Wafler das Teuer 
nur vermehren würde. 
2. Brand in Erdgefdoffen. 
Bor allem find auch hier Thüren, Fenfter u. dgl. zu 
fchließen, um der Luft den Zutritt zum Feuer abzufperren,
	        
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