Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

298 II. Abt. 8. 28. Senerpoligei. 
  
6. Brand im Dadhituhl. 
Bei einem Dachbrand ift foviel- al3 möglich) das Heraus- 
ftoßen der Dachziegel zu vermeiden, damit fein Zuftzug ent- 
tteht. Der Wafjerjtrahl ift bejonder3 auf die Dach - Stüb- 
und Berbindungspunfte, Sparten, Dadjituhlfäulen, Spannrie- 
gel 2c. zu richten. Die brennenden Materialien und die Dad)- 
verjchläge find jofort zu entfernen. 
Kt der Speicherboden jchon jo angegriffen, daß man Ge- 
fahr läuft, durchzubrechen, jo follen die Löfchenden einige 
Sparren abnehmen, fie quer über den Boden legen und da- 
durch eine Brüde bilden, auf welcher der Schlauchführer fich 
ficher fortbewegen Tann. 
Schorniteine, welche nr den Brand ihrer Stübpunfte 
beraubt wurden, werden, um ihren Einfturz zu vermeiden, am 
beiten eingeriljen und zwar entweder in der Art, daß man fie 
nit Feuerhafen an ihrem oberen Ende faßt, fie in fchwingende 
Bewegung jest und am Ende umwirft, oder dDadurd), daß man 
an ihrer Seite einige Steine herausbricht, damit fie zujam- 
menjtürzen. 
Beim Einreigen it die größte Vorficht und vorhergängige 
Warnung der Untenftehenden nöthig. 
Bom Feuer bedrohte Nachbargiebel find fortwährend zu 
beiprigen, Dachrinnen find Joviel al8 möglich zu erhalten, da 
tie im Nothfall ein Communifationsmittel nach den Nachbar- 
gebänden gewähren. 
Aeupern die Sprigen nicht in Bälde eine fichtbare Wir- 
fung, jo ift zum Einreißen de3 Dacjftuhls durd) erfahrene 
Ycuhandiverfer zu fchreiten. 
7. Brand von Strohdädern. 
Um Strohdäcer bei Gelegenheit eine Brandes vor dem 
Anbrennen zu Shügen, namentlich vor dem Slugfeuer, find auf 
beiden Seiten des Daches Bojten aufzuftellen, welche wo miög- 
lih mit Handjprigen oder Löfchpatichen zu verjehen find. 
Die Miftjauche ift zum Begießen von Strohdäcdhern ge- 
eigneter al3 Wafler, weil fie weniger fchnell verdampft. 
Brennt ein Strobdah in höherem Brade, fo entferne 
man fich fchnell von demfelben, weil dag euer dann in der 
fürzeften Zeit nicht nur das ganze Dach, fondern auch dag 
Haus erfaßt haben wird. 
Auf Rettung und Wegtreibung des Biehes ijt da, wo
	        
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