Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

I. Abth. 8. 28. Sentrpoltzel, 209 
  
Strohdächer eriftiren, auch in den fcheinbar nicht bedrohten 
Hänfern Rüdficht zu nehmen. 
Awedmäßig wäre e8, wenn die Befiter von Gebäuden 
mit Strohdächern angehalten würden, ftet3 eine Leiter zum 
Beiteigen des Daches, einen Xöfchbefen oder eine TFeuerpatfche 
auf hinlänglid) langer Stange und einen Tyeuereimer parat 
zu halten. 
Was bezüglich der Strohdäcdjer gefagt ift, gilt auch von 
Scindeldäcdern. 
8. Brand in Stallungen und Scheunen. 
Sind in Stallungen oder Scheunen nur geringe Duanti- 
täten von Heu, Stroh 2c. vorhanden und tft die gehörige 
Mannichaft disponibel, fo find die feuerfangenden Materialien 
— felbjt brennend — heraus zu fchaffen und draußen zu über- 
gießen, damit dem Feuer fo viel ald möglid) Nahrung ent- 
zogen wird. 
Sind Dagegen diefe Stoffe in größeren Maffen vorhanden, 
fo darf das brennende Heu 2c. nicht augeinander gezogen wer- 
den, e3 ift vielmehr mit oviel Wafler zu begießen, daß da3 
Ganze eine naffe Krufte erhält. Hiedurcdy wird das im Innern 
brennende Feuer zurücgehalten oder erjtidt. 
Erft wenn dag ganze Gebäude gelöjcht ift, verjucdht man 
das Stroh und Heu zu löjchen, indem man c$ in Heinen Quan- 
titäten. miittelft Sreuer- oder Mifthafen von dem großen Haufen 
wegzieht und die Die und da auficdhlagende Slanıme jtet3 o- 
gleich Löfcht. Die abgejonderten Theile werden nad) volljtändig 
erfolgter Abkühlung auf Wagen geladen und auf’3 freie eld 
gefahren, wo fie feinen Schaden mehr bringen Tünnen. 
Die Ausleerung benachbarter Scheunen it nur dann zu« 
fälfig,: wenn hinreichende Mannfchaft und Fuhrwerfe zu Ge= 
‚bote ftehen, um die Vorräthe jo weit: wegbringen zu fünnen, 
daß jie von den auffliegenden Kohlen und Zunten nicht mehr 
erreicht werden. 
Beim Kinreißen einzelner Theile oder der innern Ein- 
richtung der Ställe oder Scheunen ift auf die Hauptjtügen 
NRüdficht zu nehmen, um dem BZujammenjtürzen vorzubeugen. 
"Die Rettung von größeren Thieren au Ställen wird am 
‚beiten bewerfftelligt, wenn man denfelben die Augen verbindet, 
weil fie außerdem durch die Flamme leicht feheu und ftörrig 
Werden. 
Gtadelmann, Hdb. f. Landgemeindeverwalt, 5. Anfl 14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.