Full text: Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

J. Abth. 8. 12. Gefhäftsaang bei den Gemeindeuermaltungen. 67 
  
Einnahmen und Ausgaben des bezüglidden Nechnungsjahres 
noch eingejtellt werden. 
Auf der Grundlage der abgejchloffenen Kafjatagebücher 
werden fodann, injoferne nicht die Führung von Rechnungs» 
manualien jtattfindet, die Rechnungen nach dem vorgeschriebenen 
Schema geitellt. 
Zu diefem Behufe ijt den einzelnen Poften des Kaffatages 
buch3 die Nummer des Titel3 und Kapitel, unter welchem 
diejelben in Rechnung ericheinen, in der biefür beftimmten 
Nubrif beizufügen. 
Die Belege find nad) der Reihenfolge der Rechnungspoften 
neu zu ordnen und definitiv mit Zinte zu nummeriren. 
Tsür Gemeinden und Stiftungen, deren NRechnungswefen 
von bedeutendem Umfang ift, dann in Gemeinden, in welchen 
bisher jhon ohne Rüdficht auf die Größe des Fonds Nedh- 
nungsmanualien geführt wurden, Tann von der vorgejehten 
Auffichtsbehörde die Führung eines eigenen Manual3 neben 
dem Kaflatagebuche angeordnet werden. 
rn die Manualien, welche beim Beginne eines jeden Red)- 
nungsjahres neu anzulegen und nach) dem SSormulare Beil. 21 
unten zu führen find, werden zunächit die Aftiv- und Baffiv- 
tefte der Vorredynung, jowte die Anfäbe des neuen Voran- 
TchlageS übergetragen und fodann alle Einnahmen und Ausgaben 
des Lanfenden Kahres nad) den Titeln und Kapiteln des Redy- 
nungsichemag geordnet eingeftellt. 
Die Rechnungsmanualien müffen wenigjtens am Schluffe 
eines jeden Monats aus dem Kafjatagebuch ergänzt werden. 
Hiebei tft einerjeit3 den einzelnen Boften des Kafjatages 
buchs die Nummer de3 Titel® und Kapitels, unter welchem fie 
in daS Manual übergetragen erjcheinen, anderjeit$ den Vor- 
trägen des Manuals die bezügliche fortlaufende Nummer de3 
Cafjatagebuchs in den hiefür beftimmten Rubriken beizujeßen. 
Mit Ablauf des Rechnungsjahres, beziehungsweije nad) 
dem erfolgten Abfchluffe der Eurrentfafjatagebücher werden die 
Manualten abgeichlofjen und haben dann nachdem noch die 
etwaigen Nüdjtände in den betreffenden NAubrifen vorgemerkt 
wurden, al® Örundlage der Rechnung zu dienen. 
3) Refervefaffen und Refervefaffatagebud. 
In der Nejervefaffe find die fämmtlichen Aetivurkfunden 
(Staat3obligationen nebft Coupons, Hypothefenbriefe 2c.) der 
Gemeinde und aller unter der Gemeindeverwaltung jtehenden 
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