J. Abth. 8. 12. Gefhäftsaang bei den Gemeindeuermaltungen. 67
Einnahmen und Ausgaben des bezüglidden Nechnungsjahres
noch eingejtellt werden.
Auf der Grundlage der abgejchloffenen Kafjatagebücher
werden fodann, injoferne nicht die Führung von Rechnungs»
manualien jtattfindet, die Rechnungen nach dem vorgeschriebenen
Schema geitellt.
Zu diefem Behufe ijt den einzelnen Poften des Kaffatages
buch3 die Nummer des Titel3 und Kapitel, unter welchem
diejelben in Rechnung ericheinen, in der biefür beftimmten
Nubrif beizufügen.
Die Belege find nad) der Reihenfolge der Rechnungspoften
neu zu ordnen und definitiv mit Zinte zu nummeriren.
Tsür Gemeinden und Stiftungen, deren NRechnungswefen
von bedeutendem Umfang ift, dann in Gemeinden, in welchen
bisher jhon ohne Rüdficht auf die Größe des Fonds Nedh-
nungsmanualien geführt wurden, Tann von der vorgejehten
Auffichtsbehörde die Führung eines eigenen Manual3 neben
dem Kaflatagebuche angeordnet werden.
rn die Manualien, welche beim Beginne eines jeden Red)-
nungsjahres neu anzulegen und nach) dem SSormulare Beil. 21
unten zu führen find, werden zunächit die Aftiv- und Baffiv-
tefte der Vorredynung, jowte die Anfäbe des neuen Voran-
TchlageS übergetragen und fodann alle Einnahmen und Ausgaben
des Lanfenden Kahres nad) den Titeln und Kapiteln des Redy-
nungsichemag geordnet eingeftellt.
Die Rechnungsmanualien müffen wenigjtens am Schluffe
eines jeden Monats aus dem Kafjatagebuch ergänzt werden.
Hiebei tft einerjeit3 den einzelnen Boften des Kafjatages
buchs die Nummer de3 Titel® und Kapitels, unter welchem fie
in daS Manual übergetragen erjcheinen, anderjeit$ den Vor-
trägen des Manuals die bezügliche fortlaufende Nummer de3
Cafjatagebuchs in den hiefür beftimmten Rubriken beizujeßen.
Mit Ablauf des Rechnungsjahres, beziehungsweije nad)
dem erfolgten Abfchluffe der Eurrentfafjatagebücher werden die
Manualten abgeichlofjen und haben dann nachdem noch die
etwaigen Nüdjtände in den betreffenden NAubrifen vorgemerkt
wurden, al® Örundlage der Rechnung zu dienen.
3) Refervefaffen und Refervefaffatagebud.
In der Nejervefaffe find die fämmtlichen Aetivurkfunden
(Staat3obligationen nebft Coupons, Hypothefenbriefe 2c.) der
Gemeinde und aller unter der Gemeindeverwaltung jtehenden
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