Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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zwey Sitzungen und somit ein so bedeutender Kosten- 
aufwand verursacht werde. 
Was die Widerlegung hinsichtlich der Geringfuͤgigke it 
betrifft, will ich mich nur auf das beziehen, was Herr 
Collega von Closen geaͤußert hat. Das kleinste Recht, 
meine Herren, ist hier wichtig; eben so wichtig ist aber 
der leiseste Versuch der Regierungsbehoͤrden, ein solches 
anzutasten. Wir repraͤsentiren hier nicht die Gutsherren, 
sondern das Volk, aber, wenn auch dem letzten Staatsbür- 
ger Unrecht gethan wird, so sind wir verpflichet, auf Ab- 
hülfe zu dringen, und wir würden des Vertrauens, die 
Ration zu repräsentiren, gewiß nicht würdig seyn, wenn 
wir auch nur das kleinste Recht uns gleichgültig entreißen 
lassen, oder die kleinste Verletzung des Rechtes für zu ge- 
ringfügig halten wollten, um die darüber erhobenen, von 
einer Kammer und unserem Ausschusse für gegründet er- 
achteten Beschwerden zu debattiren. Deßwegen ist es 
nothwendig, mit gewissenhafter Vorsorge zu wachen, daß 
die Regierungsorgane, wenn sie auch noch nicht zuge- 
griffen hätten, doch auch nicht die Lust hiezu gewinnen 
könnten! 
Wenn Hr. von Stachelhausen uns beweisen 
wollte, daß die Debatte über jene Beschwerde eintausend 
und ein hundert Gulden gekostet habe, so muß ich ihn 
um die Hälfte dieser Kosten verantwortlich machen. Es 
war in dieser Debatte, wo er durch Anbringung eines ver- 
drehten lateinischen Ausdrucks, womit er bezeichnen 
wollte, als härten die Gutsbesitzer die Gerichtsbarkeit er- 
schlichen, einen Feuerbrand in diese Versammlung, vielleicht 
als Leuchtkugel, geschleudert hat; dadurch hat er, und nur 
er selbst die Veranlassung gegeben, daß viele Mitglieder 
gesprochen und diese Rakette zum Gegenstand der De- 
batte gemacht haben, welche sonst eben so wenig als ich 
selbst gesprochen haben würden. 
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