veröffentlicht hat: bis zur Vernichtung des „Reichsschäd-
lings“.
In seiner Eigenschaft zunächst als Nebenkläger, also
vorerst unbeeidigt, wird Erzberger darauf vernommen. Die
Rollsalve seiner Beredsamkeit ist noch die alte, aber im
Gerichtssaale fehlt die Resonanz: in lähmender Stille hört
man Erzbergers Rechtfertigung, Erzbergers Gegenangriff an.
Die Emphase zieht hier nicht. „Mein Gewissen ist rein!“ sagt
er. Das ist nicht die Bekundung einer Tatsache, sondern ein
Werturteil; auch Karlchen Mießnick behauptet immer, saubere
Finger zu haben. Und der — unbeeidigte Erzberger ist über-
haupt kein klassischer Zeuge.
Nun hat er zwar den Vorzug, in diesem Ex-officio-Ver-
fahren auch als Zeuge die eigene Sache beschwören zu können.
Munter und hoffnungsfroh tritt er zu dieser zweiten Ver-
nehmung vor, um unter Eid gegen Helfferich zu zeugen,
erlebt aber sofort eine schmerzliche Enttäuschung: der
Präsident wünscht zunächst von ihm nur Auskunft darüber,
wer die „besondere Seite“ ist, von der dem Wolff-Bureau
und der offiziösen Deutschen Allgemeinen Zeitung die
Schmähartikel gegen Helfferich zugegangen sind.
Von einem Beamten seines Ministeriums, sagt Erz-
berger; aber dessen Namen mag er nicht nennen.
Der Gerichtshof will auch nicht drängen, bewahre. Er
ist von unendlichem Entgegenkommen gegen beide Parteien.
Aber aller Augen wandern unwillkürlich von dem erblassenden
Erzberger zu dem neben ihm sitzenden blassen Herrn Haemmer,
einst Oberlehrer, jetzt Geheimen Rat im Finanzministerium
durch Erzbergers Gnaden, der sicherlich die beste Auskunft
über die Entstehung der Artikel geben könnte. Wir aus
Weimar wissen ja Bescheid! Zögernd gibt Erzberger zu, daß
„im allgemeinen“ ihm wohl „alle“ Artikel „vorgelegt“
worden seien, im einzelnen wisse er aber nichts mehr. Auch
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