Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

— 122 — 
Feuerwerke , unbefugte Zubereitung und Verkauf derselben §. 367. Nr. 4. 
Aufbewahrung und Beförderung derselben §. 367. Nr. 5. Abbrennen 
derselben in der Nähe von Gebäuden §. 368. Nr. 7. 
Feuerzeichen, Zerstörung oder Auslöschung der zur Sicherung der Schifffahrt 
bestimmten Feuerzeichen §§. 322. 325. 326 ; im Fall des Krieges 2c. 
Einf.=Ges. §. 4. 
Firma, Mißbrauch einer fremden Firma bei Waarenbezeichnungen §. 287. 
Fischen, unberechtigtes Fischen §. 370. Nr. 4. und Schlußsatz ; bei Nachtzeit, 
Fackellicht oder unter Anwendung schädlicher Stoffe §. 296. Die be= 
sonderen Vorschriften über Fischerei=Vergehen bleiben in Kraft Einf.= 
Ges. §. 2. 
Fleisch, Verkauf trichinenhaltigen Fleisches §. 367. Nr. 7 ; Einziehung des= 
selben §. 367. Schlußsatz. 
Flüsse , Störung des Fahrwassers §§. 321. 325. 326. s. auch Wasser= 
straße. 
Formen, s. Platten.  
Formular , verbotener Abdruck von Formularen zu Metall= und Papiergeld, 
öffentlichen Attesten 2c. §. 360. Nr. 5. und Schlußsatz. 
Forstarbeit statt der Gefängniß= oder Geldstrafe Einf.=Ges. §. 6. 
Forstbeamte (Forstberechtigte), Widerstand gegen dieselben §. 117. 
Forstdiebstahl, die besonderen Bestimmungen darüber bleiben in Kraft Einf.= 
Ges.   §.   2. 
Forstpolizeigesetze, bleiben in Kraft Einf.=Ges. §. 2. 
Frauensperson , Entführung einer Frauensperson §§. 236—238. Bestra= 
fung der Weibspersonen , welche gewerbsmäßig Unzucht treiben §. 361. 
Nr. 6. Einsperrung derselben in ein Arbeitshaus §. 36. 
Freiheit , Verbrechen und Vergehen wider die persönliche Freiheit §§. 234 
bis 241. Entziehung der Freiheit §. 239. Verlängerung der Freiheits= 
entziehung durch einen Beamten §§. 341. 358. 
Freiheitsstrafen , verschiedene Arten derselben §§. 14. ff. Berechnung der= 
selben nach Tagen , Wochen und Monaten §. 19. Umwandlung einer 
Geldstrafe in Freiheitsstrafe §§. 28. 29. Vollstreckung der Freiheits= 
strafe an jugendlichen Personen §§. 56. 57. (Schlußsatz). Zusammen 
treffen mehrerer Freiheitsstrafen §§. 74—77. s. auch Festungshaft , 
Gefängnißstrafe , Haft , Zuchthausstrafe. 
Freimarken , Gebrauch falscher Post= und Telegraphen = Freimarken §. 275. 
Nr. 1. Anfertigung unechter Freimarken §. 275. Nr. 2. Fälschung 
echter Freimarken §. 275. Nr. 3. 
Früchte , Anzündung von Früchten auf dem Felde mit gemeiner Gefahr 
§§. 308— 310. 325. Entwendung von Früchten zum Verbrauch §. 370. 
Nr. 5. und Schlußsatz. 
Führungszeugniß , Anfertigung und Gebrauch falscher Führungszeugnisse 
§. 363. s. auch Zeugniß. 
Fürsten, s. Bundesfürsten. 
Fußangeln, unbefugtes Legen derselben §. 367. Nr. 8. und Schlußsatz. 
Futterdiebstahl §. 370. Nr. 6. und Schlußsatz. 
G. 
Garten , Bestrafung desjenigen , welcher Steine oder Unrath in fremde 
Gärten wirft §. 366. Nr. 7. Unbefugtes Betreten fremder Gärten 
§. 368. Nr. 9. 
Gastwirthe, s. Wirthe. 
Gebäude , Diebstahl aus einem zum Gottesdienste bestimmten Gebäude