Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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barem Federwild §. 368. Nr. 11. Die besonderen Vorschriften über 
strafbare Verletzungen der Jagdpolizei = Gesetze bleiben in Kraft Einf.= 
Ges.   §.   2. 
Jagdbeamte, (Jagdberechtigte), Widerstand gegen dieselben §. 117. 
Jagdgeräth, Einziehung desselben bei Jagdvergehen §. 295. 
Injurien, s. Beleidigung. 
Interimsscheine zu Aktien 2c., Nachmachung und Verfälschung verselben 
§§. 149. 360. Nr. 6. und Schlußsatz. 
Jugendliche Personen (zwischen 12 und 18 Jahren) , Bestrafung derselben 
§§. 56. 57. Jugendliche Personen sind selbstständig zu dem Antrage auf 
Bestrafung eines Andern berechtigt §. 65 ; bleiben straflos bei der Blut= 
schande §. 173. Aussetzung oder Verlassen jugendlicher Personen §. 221. 
s. Kinder , Mädchen , Minderjährige.  
Junge, Ausnehmen der Jungen von jagdbarem Federwild und von Sing= 
vögeln §. 368. Nr. 11. 
K.                                                                                                                                                                     Kalender, Anfertigung unechter Stempelabdrücke für Kalender §. 275. Nr. 2. 
Kammer, s. Landtag. 
Kanal, Störung des Fahrwassers §§. 321. 325. 326 ; s. auch Wasserstraße. 
Kartellträger beim Zweikampf §§. 203. 204. 209. 
Kassen, Bestrafung desjenigen, welcher im Kriege Kassen in feindliche Gewalt 
bringt §§. 90. Nr. 2. Einf.=Ges. §. 4. 
Kassenanweisungen, s. Papiergeld. 
Kassenbeamte, Bestrafung derselben §§. 353. 358. 
Kauf, s. Ankauf. 
Kaufleute , Bestrafung derselben wegen Bankerutt §§. 281— 283. Schutz 
derselben gegen Mißbrauch ihrer Firma oder ihres Namens bei Waaren= 
bezeichnungen §. 287. 
Kaution, s. Sicherheit (§. 162.). 
Keller, unterlassene Bedeckung derselben §. 367. Nr. 12. 
Kinder, 1) Kinder unter 12 Jahren, Straflosigkeit derselben §. 55. Kinder 
über 12 Jahren s. Jugendliche Personen, Minderjährige. Unzüch= 
tige Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren §. 176. Nr. 3. Ent= 
führung eines Kindes , um es zum Betteln oder zu unsittlichen Zwecken 
zu gebrauchen §. 235. 
2) Kinder (Deszendenten) , Unterschiebung oder Verwechselung eines 
Kindes §. 169. Aussetzung eines Kindes §. 221. Tödtung eines un= 
ehelichen Kindes §. 217. 
Beischlaf zwischen Kindern und Eltern §. 173. Diebstahl und Unter= 
schlagung unter Kindern, und Eltern §. 247. Entwendung von Nahrungs= 
mitteln §. 370. Nr. 5. und Schlußsatz. Wegnahme eigner Sachen 
§. 289. Betrug gegen die eignen Kinder §. 263. Begünstigung eines 
Verbrechens oder Vergehens durch die Kinder §. 257. 
 Beleidigung der Kinder §. 195 ; verstorbener Kinder §. 189 ; s. auch 
Angehörige. 
Kindesmord, s. Kinder (§. 217.). 
Kirche, Beschimpfung der Kirche, ihrer Einrichtungen und Gebräuche §. 166. 
Störung gottesdienstlicher Verrichtungen in der Kirche §. 167 ; s. auch 
Gottesdienst. 
Kirchendiebstahl, §. 243. Nr. 1. 
Kokarde, s. Landeskokarde. 
Komplott, s. Verabredung , Mehrere , Zusammenrottung.