256 11. Die Zertrümmerung Preußens.
nicht der Dann, einer Regung des Gemüt auch nur ein Dorf von
der Kriegsbeute zu opfern. Am 7. Suli ward der Friede ziwiichen
Rußland und Frankreich zu Tilfit geichlofjen, und fchon feine Form
und fein vierter Artikel enthielt eine Beichimpfung Preußens, die
fich nicht vergefien fieß. „Der Kaijer Napoleon, aus Rüdficht auf
Seine Majeftät den Kaijer alles NAufjenlandg — —, willigt ein,
Seiner Majestät dem König von Preußen alle nachbenannten eroberten
Länder, Städte und Territorien zuriidzuftellen.” Am 9.
unterzeichneten die preußiichen Bevollmächtigten ihren Frieden, der
die wejentlichen Bedingungen in gleicher Zaflung wie der ruffilche
enthielt. Die zurücigegebenen Provinzen waren das Land öftlich
der Elbe, die fortan die Grenze bildete, und von Diefem Teil
wurden noch die polnischen Lande, die bi3 zum 1. Sanuar 1772
zur Nepublif oder dem ‚Königreich Wolen gehört hatten, abgetrennt
und, zu einem Herzogtum Warfchau vereinigt, dem König von
Sadjen — diejen Titel führte er jebt von Napoleons Gnaden —
gegeben. Auch die Stadt Danzig mit einem Umfrei3 von zwei
Meilen wurde eine eigene NRepublif und unter die Proteftion von
Sachen und Preußen gejtellt, war mithin tatfächlich zur Verfügung
Kapoleons; an Rußland fiel „zur Abrundung” der preußische Kreis
Bialyftod, an Sachjjen der von Kottbus; dem König von Preußen
blieben von 5570 Duadratmeilen und 9743000 Seelen nod)
2877 mit 4938000: dies war der Neft, der fich noch mit einigem
Necht deutiches Land nennen konnte. Daneben verfchwanden fat
die übrigen jelbjtverjtändlichen Bedingungen, das Abbrechen jeden
Berfehrs mit England, die Anerkennung des Nheinbunds, der
bonapartiftiichen Königreiche Holland, Neapel und eines neuen,
des Königreichs Weftfalen, das aus allerlei Land für den jüngjten
Emporfümmling der Familie, Jerome, zurecht gemacht wırrde. Die
Kriegskojten ftanden nod) au und bi3 man über fie fich einigte,
blieben die Sranzofen im Lande.