wenn keine sonstige Tatsache vorliegt,
welche im ordentlichen Stra — die
Untersuchungshaft rechtfertigt. Der Ver-
gisos rznen am Tage nach seiner
inlieferung in das Gefängnis durch einen
chter über den Ge henstand der Beschuldi-
* gehört werde ; m Richter kommt
nicht zu, über die Fo web auer der Haft zu
entscheiden.
n d- Staatsanwalt sowie der von ihm
Mechts t aug#gangen: Amtsrichter
2 können ferner lederzeit ohne
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ei eren 2. an den Angeschuldigten ge-
eten Briefe und Sendungen auf der
sowie die an ihn gerichteten Tele-
auf den Tilesabbenanstelten be-
nahmen; desgleichen ist ohne weiteres
nsßbs rrten die Be-
ahme solcher Briefe Sianungern
legramme, in betreff d
vorliegen, auzs welche
bssie von dem Angesch
der fürihn bestimmt
n alt für die Untersu
Gegen die Bdlagnahns-. die Dur
ung oderd die Festnahme (1# bs. ste .
Vetraffenen die Anrufung dez stand-
lichen Gerichts nicht zu.
1. Wenn Gefahr im Verzuge obwaltet,
er Vorsitzende des standrechtlichen
ts auch von Amts wegen die erforder-
Un "e suchu nahanblunggn 22#zu-
Füse 445 Abs. 3# rt. ö6
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g gewonnen, daß der Angeschuldigte
zur Last gelegte Tat nicht begangen
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