Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

wenn keine sonstige Tatsache vorliegt, 
welche im ordentlichen Stra — die 
Untersuchungshaft rechtfertigt. Der Ver- 
gisos rznen am Tage nach seiner 
inlieferung in das Gefängnis durch einen 
chter über den Ge henstand der Beschuldi- 
* gehört werde ; m Richter kommt 
nicht zu, über die Fo web auer der Haft zu 
entscheiden. 
n d- Staatsanwalt sowie der von ihm 
Mechts t aug#gangen: Amtsrichter 
2 können ferner lederzeit ohne 
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ei eren 2. an den Angeschuldigten ge- 
eten Briefe und Sendungen auf der 
sowie die an ihn gerichteten Tele- 
auf den Tilesabbenanstelten be- 
nahmen; desgleichen ist ohne weiteres 
nsßbs rrten die Be- 
ahme solcher Briefe Sianungern 
legramme, in betreff d 
vorliegen, auzs welche 
bssie von dem Angesch 
der fürihn bestimmt 
n alt für die Untersu 
Gegen die Bdlagnahns-. die Dur 
ung oderd die Festnahme (1# bs. ste . 
Vetraffenen die Anrufung dez stand- 
lichen Gerichts nicht zu. 
1. Wenn Gefahr im Verzuge obwaltet, 
er Vorsitzende des standrechtlichen 
ts auch von Amts wegen die erforder- 
Un "e suchu nahanblunggn 22#zu- 
Füse 445 Abs. 3# rt. ö6 
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Zbusn13), insbe endete 
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at der Staatsanwalt die über- 
g gewonnen, daß der Angeschuldigte 
zur Last gelegte Tat nicht begangen 
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