Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

180 C. Bayrisches Gesetz über den Kriegszustand. 
hat, stellt er das Verfahren ein; ist der 
Angeschuldigte von ihm oder dem Richter 
on vernommen worden, so gibt er ihn 
n der Einstellung Kenntnis. Glaubt er, 
ß der Angeschuldiste die Tat begangen 
t, diese aber nicht zur Zuständigkeit der 
ndrechtlichen Gerichte gehört, so leitet 
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3 Verfahren in den ordentlichen 
trafprozeß üdber. 
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Hält er aber den Angeschuldigten für 
hinreichend verdächtig, die ihm zur Last 
gelegte Tat betzangen zu haben, und das 
standrechtlich: Gericht für zuständig, so be- 
antragt er bei dem Vorsitzenden des stand- 
rechtlichen Gerichts, baß zur Verhandlung 
vor dem standrechtlichen Gerichte geschritten 
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wird. Eine Anklageschrift wird nicht ein- 
gereicht. Der Antrag dez Staatsanwalts 
dat indessen die dem Angeschuldigten zur 
ast gelegte Tat unter „Oervorhebung 
ihrer gesetzlichen Merkmale und des anzvb- 
wendenden Strafgesetzes zu bezeichnen 
und die Beweizmittel anzugekben. 
# 33. Fallen dem Angeschuldigten nach 
dem Ergebnisse des Verfahrens mehrere 
strafbpare Handlungen zur Lastund erscheint 
für die Strafzumessung die Feststellung 
des einen oder des anderen Straffalls 
unwesentlich, so kann der Staatsanwalt 
in Ansehung eines solchen bis zur rechts- 
kräftigen Entscheidung über die anderen 
Fälle don einer Anklage absehen. Die 
Verfügunzg ist zu den Akten zu bringen. 
828 Auf den Anttag des Staatsanwalts 
Abs. 2) beraumt der Vorsitende des 
standrechtlichen Gerichts Termin zur Ver- 
handlung vor dem standrechtlichen Gerichte 
an. Eine Ent scheidung über die Eröfaung 
des Verfahrens dor dem standrechtlichen 
Gerichte findet nicht statt.
	        
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