Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

238 Anlagen. 
In Orten, in denen Truppen liegen, hat dem Ausrufe 
Trommelschlag oder Trompetenschall vorauszugehen: hier- 
wegen tritt die Zivilbehörde mit dem Kommandanten oder 
Garnisonältesten ins Benehmen. 
83. 
Die rechtlichen Wirkungen der Verhängung des Kriegs- 
zustandes treten in den einzelnen Orten ein, sobald dort 
eite werrkündung durch eine der im § 2 bezeichneten Arten 
erfolgt ist. 
84. 
Der Vollzug der nach § 2 zu — Maßnahmen 
ist von der Polizeidirektion in München und den kreis- 
unmittelbaren Magistraten an die Regierung, Kammer des 
Innern, von den Bürgermeistern der übrigen Gemeinden 
an das Bezirksamt unverzüglich zu melden. Die Meldung 
darf nur schriftlich erfolgen. 4 
Je ein Stück der Tageszeitungen, die die Bekannt- 
machung über die Verhängung des Kriegszustandes ent- 
basten, ist als Beleg bei den Akten der Polizeidirektion in 
Nünchen, der kreisunmittelbaren Magistrate und der Be- 
zirksämter aufzubewahren. 
86. 
In der Bekanntmachung über die Verhängung des 
Kriegszustandes soll auf die Bedeutung desselben kurz 
hingewiesen werden. 
Die Distriktsverwaltungsbehörden, in München die 
Polizeidirektion, sollen auch sonst für die Belehrung der 
Bevölkerung über die Bedeutung und die Wirkungen des 
Kriegszustandes in geeigneter Weise, " B. durch die Presse 
oder durch persönliche Aufklärung, Sorge tragen. 
b) der Anordnung des Standrechts. 
8 6. 
Die &§ 1—5 finden eft die Kundmachung der An- 
ordnung des Standrechts ent 
ud r andrechts entsprechende Anwendung (Art. 5
	        
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