Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

85. 63 
Die Suspension der erwähnten Artikel oder 
eines derselben ist nur für den Bezirk zulässig, 
der in Belagerungszustand erklärt ist, und nur 
für die Dauer des Belagerungszustandes. 
  
Inhaltsübersicht. 
I. Fakultative Natur der Befug- 2. Exklusivität der Suspen- 
nisse aus § 5. Die Hänelsche sionsbefugnis. Ihre Be- 
Formel. d# GErund Wn deutung. 
5 un rt.) 111 . 
II. K#bsenu der Suspensionsbefug- b) In elnzelnen. 
nis. Zeitpunkt der Suspen- 1. BrBu. Art. ö. 
sionsverhängung. 2. Pr BU. Art. 6 (insbeson- 
III. Zeitlicher und örtlicher Umfang dere die Frage des Brief- 
der Guspenftonsbefugnis. geheimnisses). 
IV. Form der Suspensionsverhän- 8. PrBuU. Art. 7. 
uns. 4. Vr##U. Art. 27 (insbe- 
V. Der sachliche Umfang der Sus- ondere die Frage der 
pensionsverhängung. ensur). 
a) Allgemeines. 5. Art. 28. 
1. Reichsrecht und Landes- S. Art. 209, 30. 
recht. 7. Art. 36 PrB U. 
  
I. Fakultative Natur der Befugnisse aus 
§ 5. Die Hänelsche Formel. Die Grundidee 
des § 5 und Art. 111 Pr Vu. · 
JstdemmGemäßhettdeBS4BZG.etntretendkn 
Übergang der vollziehenden Gewalt auf den bzw. die 
Militärbefehlshaber eine obligatorische Rechtswirkung 
beigelegt, so kommt der nie von selbst eintretenden Sus- 
pensionsbefugnis des § 5 nur fakultative Bedeutung 
zu. Sie ist, wie Hänel S. 437 treffend hervorhebt, zu- 
nächst „Zusatzmaßregel“, eben weil sie nicht „un- 
mittelbare gesetzliche Wirkung des Belagerungszustandes 
* sondern „nur kraft besonderer Erklärung eintritt“, 
e ist ferner Schärfungsmaßregel, „welche durch 
eine besondere Gestaltung des allgemeinen, den Belage- 
rungszustand begründenden Tatbestandes gerechtfertigt 
wird“ (aaO. S. 438), sie ist ferner „Nichtgesamtmaß- 
regel“, weil zweckmäßiges Ermessen bestimme, ob nur 
einzelne, aee oder alle genannten Verfassungsartikel 
der Suspension unterliegen. 
Die Grundidee, die zu § 5 die Veranlassung gegeben 
hat, ist, daß in Zeiten der Gefährdung des Staates die
	        
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