Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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in Erfurt aber mit der von Nürnberg über Koburg kommenden und 
nach Niederdeutschland weitergehenden Handelsstraße zusammentraf. — 
Die Lasten wurden auf vier= und mehrspännigen Wagen, auf Karren, 
auf Saumrossen, auch von den Menschen auf dem Rücken befördert. 
Die mit der Entfernung wachsende Kostspieligkeit verbot, auf weitere 
Strecken billigere Gebrauchsartikel, wie etwa Getreide, zu verfrachten; 
oder es konnten nur solche dabei in Betracht kommen, die am Pro- 
duktionsorte zu allerbilligstem Preise erstanden werden konnten, in der 
Packung den wenigsten Platz einnahmen und darum doch am Absatz- 
orte noch Vorteil abwarfen, wie z. B. Heringe, die damals in Mittel- 
deutschland schon ein allgemein beliebtes Nahrungsmittel boten. Daher 
haben wir aus Thüringen wie aus Meißen übereinstimmende Berichte 
von unerschwinglicher Teuerung in dem einen und auffallendem Preis- 
abschlag im anderen Jahre 1271 trat in beiden Ländern Mißwachs 
ein und auch das folgende Jahr war karg, so daß Tausende von 
Menschen an der Not zu Grunde gingen. Dagegen war 1273 und 
1280 so wohlfeile Zeit, daß ein Scheffel Korn nur 20 Pfennige ein 
Huhn zwei Pfennige, eine Mandel Eier oder 8 Heringe einen Pfennig 
kosteten. 1289 trat wiederum billige Zeit ein; das Maß besten 
Weines galt 2 Pfennige, das Maß vom besten Bier nur 1 Pfennig, 
ja, manche Leute mußten ihr Bier im eigentlichen Sinne des Wortes 
verschenken; ein Pfund Fleisch oder ein Pfund Butter galten auch 
2 Pfennige, die Heringe aber 15 Stück 1 Pf. 
Juden. 
Der Handel brachte viel fremdes Volk ins Land, Lombarden, 
Südfranzosen, die mit Gewürzen und Spezereien handelten, und Judenr 
die namentlich den Geldwechsel besorgten. Daß die Juden unter 
kaiserlichem Schutze als des heiligen römischen Reiches Kammer- 
knechte standen, wurde schon gesagt, ebenso, daß in der bisher be- 
sprochenen Periode den meißnischen Markgrafen der einträgliche Juden- 
schutz noch nicht überlassen war. In Erfurt dagegen zinsten die 
Juden nicht nur dem Kaiser, sondern auch dem Erzbischof, welch letzterer, 
so hatte es Erzbischof Werner bestimmt, 100 Mark Silbers von ihnen 
erhielt. Erzbischof Werner war darum sehr ungehalten, als sich 1266 
die Erfurter wieder einmal an den Juden vergriffen hatten, und ver-
	        
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