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nahme der sog. „Sessionsfrage“ (s. oben S. 109) infolge der ganz
im Sinne Augusts wirkenden Vermittlung des Administrators in
gewohnter Weise vertagt. Als nun aber der Kaiser in seiner Thron-
rede bei der Eröffnung des Reichstags, in der sog. Proposition, die
vielen eingegangenen evangelischen Beschwerden mit keinem Worte
erwähnte, da drängte diese unerhörte Mißachtung auch Sachsen,
Pfalz-Neuburg und Württemberg am 5. Juli (nu. St.) in die
Herberge Friedrichs IV. zu gemeinsamer Beratung über die Lage.
Aber es kam nichts dabei heraus. Wieder waren die orthodox-
lutherischen Theologen tätig. Die vom Administrator nach Regens-
burg mitgenommenen Hofprediger, D. Aegidius Hunnius und
M. David Seeleis empfahlen ihm dringend, „sich von diesem
Werke zu separieren". Der Kaiser und die Papisten würden sich
um so weniger verpflichtet erachten, den Augsburger Religions=
frieden zu halten, wenn man „solche verworfene Sekten in die
Gemeinschaft der Augsburgischen Konfession und des auf sie fun-
dierten Religionsfriedens zöge“. So kam es, daß die von der
Pfalz vorgelegte Beschwerdeschrift, betreffend die Abschaffung des
geistlichen Vorbehalts, Gewissensfreiheit in papistischen Territorien,
Freiheit des Übertritts zur evangelischen Lehre, Berücksichtigung
der Evangelischen bei Besetzung der Reichskammergerichtsstellen
usw. bei Sachsen und den sich anschließenden Pfalz-Neuburg,
Mecklenburg, Württemberg, Pommern keine Unterstützung fand
und darum am 26. Juni ganz vergeblich eingereicht wurde. So-
mit erzielte infolge der blödsichtigen Uneinigkeit der Evangelischen
der Kaiser von dem am 19. August (u. St.) 1594 geschlossenen
Reichstage, ohne auf die evangelischen Forderungen im geringsten
Rücksicht zu nehmen, die ansehnliche Hilfe von 80 Römermonaten.
Dasselbe Spiel wiederholte sich auf dem Regensburger Reichstag
von 1598, und auf den obersächsischen Kreistagen. Der Administra-
tor war auch in der schon früher von dem Oberhofprediger Polykarp
Leyser ausgesprochenen tiefsinnigen Meinung befangen, daß Jesuiten
und Calvinisten als Feinde des Religionsfriedens auf ein und der-
selben Stufe ständen, und daß erst nach beider Ausrottung zwischen
Lutheranern und Katholischen „ein rechter Verstand und Einigkeit
aus Gottes Wort“ aufgerichtet werden könnte.
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. 16