$ 25. Das Heerwesen. 223
stitute und die Artillerie und Traindepotsinspektion
unterstellt sind, die Inspektionen der Kavallerie, der
technischen Institute, des Ingenieurkorps und der
Festungen, der Militärbildungsanstalten, der Unter-
ofizierschule, der militärischen Strafanstalten und die
Remonteinspektion. Als besondere Anstalten bestehen
die Militärbildungsanstalten (Kriegsakademie, Artillerie-
und Ingenieurschule, Kriegsschule, Kadettenkorps,
Unteroffizierschule), der Operationskurs für Militär-
ärzte, die Militärlehrschmiede, die Gewehrfabrik und
die technischen Institute (Geschützgießerei und Ge-
schoßfabrik, Artilleriewerkstätten, Hauptlaboratorium
und Pulverfabrik), die Militärschießschule, die Equi-
tationsanstalt, die Oberfeuerwerkerschule, die Artillerie-
und die Traindepots, die Halbinvalidenabteilungen und
das Genesungsheim Benediktbeuern.
Die Behörden der Militärgerichtsbar-
keit, die nunmehr durch Reichsgesetzgebung geregelt
ist, sind der Bayerische Senat beim Reichsmilitär-
gericht zu Berlin, die Oberkriegsgerichte bei jedem
Generalkommando, die Kriegsgerichte bei jeder Divi-
sion bzw. bei der 8. Infanteriebrigade in Metz und
dem Gouvernement Ingolstadt. Berufungsinstanz für
die Kriegsgerichte sind das Oberkriegsgericht in
München für die 1. und 2. Division, das in Würz-
burg für die 3. und 4. Division und für die 8. In-
fanteriebrigade, das zu Nürnberg für die 5. und 6.
Division und für das Gouvernement Ingolstadt. In
München, Lechfeld, Germersheim, Hammelburg und
Grafenwöhr besteben für den Garnisonsdienst Kom-
mandanturen mit einem durch den König ernannten
Kommandanten; in Augsburg, Würzburg und Nürnberg
werden die @Garnisonsdienstgeschäfte durch den
Garnisonsältesten besorgt, dem zu diesem Zwecke ein
eigener Stab zugeteilt ist; in Ingolstadt besteht ein
Festungsgouvernement.