Nachtrag.
Nach Drucklegung sind durch die neueste Gesetz-
ebung bereits wieder verschiedene Änderungen eingetreten.
üs wolle vermerkt werden:
zu S. 50. Der Oberstaatsanwalt am Verwaltungsgerichts-
hofe führt jetzt den Titel Generalstaatsanwalt.
zu S. 51. Das Kanzleipersonal der Bezirksämter setzt sich
nun aus Bezirksamtssekretären und -Assistenten
zusammen.
zu S. 52. Die Kreisregierungen besitzen nunmehr statt der
den Finanzkammern angegliederten Forstabtei-
lungen eigene Kammern der Forsten. Ihre Refe-
renten sind die Regierungs- und Forsträte. Die
Kammer der Forsten hat alle auf das Forst-,
Jagd- und Triftwesen bezüglichen Gegenstände zu
bearbeiten, somit es nicht Angelegenheiten der
reinen Finanzverwaltung sind (s. o. 8. 123).
zu S. 127. Zur Zeit unterliegen neue Gesetze über die ver-
schiedenen unmittelbaren Steuern der Beratung
des Landtags.
zu S. 42. Als Beamte der Ministerien sind noch die Mi-
nisterialdirektoren zu nennen.
zu S. 47. Die Gendarmerie steht nur in persönlicher und
disziplinärer Beziehung unter dem Kriegsmini-
sterium (s. o. S. 151).
zu S. 87. Z. 80 unten lies Gemeindeanstalten statt Ge-
meindeumlagen.
zu S$. 111. Z. 3 r. unten lies oberpolizeiliche Vorschriften
statt ortspolizeiliche.