Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

150 Dualismus im Bunde. 1851 
die Auswahl und Wiedergabe des Stoffes seine Besorgniß 
bestätigt, daß es sich hier um die Schaffung eines einseitigen, 
im österreichischen Interesse gegen Preußen wirkenden Partei- 
organs handle. Er trat diesem Beginnen auf der Stelle, 
sowohl öffentlich in der Presse, als durch eine geharnischte 
Erklärung in der Versammlung selbst entgegen, und verhin- 
derte damit unter schmerzlichem Erstaunen der Gegner die 
Wiederholung des Verfahrens. 
Widerwärtiger noch als dieser Vorgang und unerquicklich 
in jeder Beziehung war sodann der Zank über die im Jahre 
1848 geschaffene deutsche Nordseeflotte, welcher lange Monate 
hindurch den Bundestag in Athem hielt und aus einem hart- 
näckigen Feilschen um eine unbedeutende Geldsumme allmählich 
zu einem Streite über die fundamentalen Fragen der ganzen 
Bundesverfassung heranwuchs. 
Die deutsche Flotte jener Jahre war ausgerüstet worden 
für die damals in nächster Zukunft erwartete deutsche Reichs- 
gewalt. In diesem Sinne hatte Preußen bereitwillig die 
Zahlung seines matricularmäßigen Beitrags geleistet und 
damit den größern Theil der Kosten geliefert, während Oster- 
reich und eine Anzahl der binnenländischen Staaten mit ihren 
Zahlungen ganz oder theilweise zurückgeblieben waren. Eben 
an deren Widerstand war dann die beabsichtigte Reichsgewalt in 
Rauch aufgegangen, die Flotte aber bestand, und über die 
Aufbringung ihrer Kosten war Beschluß zu fassen. Schon 
auf den Dresdener Conferenzen zeigte sich, wie wir gesehen 
haben, bei den binnenländischen Staaten eine geringe Neigung 
für die Erhaltung einer deutschen Kriegsmarine; es wurde 
Einstimmigkeit oder doch Dreiviertel-Mehrheit für jeden 
Beschluß darüber gefordert. Jetzt beantragte Preußen, daß
	        
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