244 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1855
Bismarck bemerkte, die Gegenstände desselben in den Bereich
des Bundes und hoffentlich des Präsidiums desselben zu ziehen.
Immer aber warnte Bismarck dringend, mit Rücksicht auf
die öffentliche Meinung und die innere Güte der Sache, dem
Antrage nicht in offener Feindschaft entgegenzutreten, sondern
im Verlauf der Verhandlung darauf bedacht zu bleiben,
die Lösung der Aufgabe dem Bundestage aus der Hand zu
nehmen, und auf das Feld der freien Vereinbarung hinüber
zu führen. In diesem Sinne wurde, als im Februar 1856
Bayern beantragte, zunächst zur Bearbeitung eines deutschen
Handelsgesetzbuches zu schreiten, von preußischer Seite verfahren.
König Max blieb aber nicht lange allein in dem Be-
streben, die Competenz und Wirksamkeit des Bundestags zu
erweitern. Wie hätte der rührigste Staatsmann der Mittel-
staaten, wie hätte Baron Beust dabei fehlen sollen?
Herr von Beust hatte schon im October 1855 bei dem
oben erwähnten, durch Osterreich veranlaßten Schriftwechsel
dem Grafen Buol erwidert, auch Sachsen halte die Bundes-
reform für ein dringendes Bedürfniß, denn in Deutschland
herrsche eine wahre Anarchie; während Coburg in der Do-
mänenfrage die Beschlüsse des Bundes verachte, hätten die
Souveräne von Hannover und Nassau sich Rechte über alles
Maaß hinaus beigelegt; ebenso bestehe ein greller Widerspruch
zwischen dem Artikel 13 der Bundcsacte, welcher landständische
Verfassungen anordne, und dem Einschleppen des französisch-
englischen Constitutionalismus; man müsse den letztern ent-
weder in den Einzelstaaten ausrotten, oder ihn auch beim
Bundestage einführen. Daß dies Letztere durchaus nicht seine
Meinung war, zeigte sich, als er Ende Juni 1856 an die
leitenden Minister in Wien, Berlin und der Mittelstaaten