1856 Aufregung König Friedrich Wilhelm's. 249
in militärischen Gewahrsam, eine Menge Verhaftungen folgten,
und 66 Gefangene wurden, des Hochverrathes angeklagt, vor
einen eidgenössischen Staatsgerichtshof verwiesen. Die nicht
eingesperrten Royalisten verfolgte der Parteihaß mit demselben
Mittel, womit 1851 der Kurfürst von Hessen seine ver—
fassungstreuen Beamten heimgesucht hatte, mit massenhafter
Einquartierung, deren Ernährung auch wohlhabende Männer
ruinirte, und kleine Bauern binnen Kurzem an den Bettel—
stab brachte.
Die Kunde dieser Vorgänge traf nun Schlag auf Schlag
in das Herz des Königs, erschütternd, überwältigend. Seine
eigenen Besitzrechte traten für sein Gefühl in den Hintergrund,
Angesichts des Unglücks jener wackern Männer, welche aus
Treue gegen ihn und in Heilighaltung seines von Europa
anerkannten Rechtes ihr Leben eingesetzt hatten, in einem
hoffnungslosen Unternehmen, welches Er zwar nicht ver—
anlaßt oder belobt, aber doch gekannt und nicht verhindert
hatte. Er war außer sich in Schmerz und Zorn bei der
Vorstellung, seine Getreuen als gemeine Verbrecher vor Ge-
richt gestellt und mit langjähriger Zuchthausstrafe bedroht
zu sehen. Dies konnte und durfte nicht sein; es erschien ihm
als höchste Ehrenpflicht, mit allen Mitteln und Hintansetzung
jeder andern Erwägung hier Rettung und Befreiung zu
bringen. Er war damals in Ostpreußen, und befahl sofort,
ihm Briefe an die Souveräne der vier Großmächte zu ent-
werfen, mit dringender Bitte, seine Aufforderung an die
Schweiz um bedingungslose Freilassung der Gefangenen zu
unterstützen; zugleich sollte in demselben Sinne seine Regie-
rung sich an die Ministerien der Mächte wenden. Aber
er mußte hier trübe Erfahrungen machen. Kaiser Alexander