Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

250 Der Ausgang der Regierung Friedrich Wilhelm's IV. 1856 
von Rußland bezeugte warme Theilnahme und verhieß, das 
Mögliche zu thun; freilich habe er nach der geographischen 
Lage keine andern Mittel als gute Worte. In Paris er- 
klärte Graf Walewski, das Recht des Königs sei zweifellos; 
aber es sei ein übler Handel; auch die Schweiz fühle sich 
im Rechte des thatsächlichen Zustandes, und werde schwerlich 
in den Gang des Gerichtsverfahrens eingreifen. Napoleon, 
damals in Biarritz, redete in gleichem Tone, Neuenburg sei 
für Preußen kein Gewinn, sondern eine Last, für Europa 
eine stete Quelle von Verlegenheiten. Beinahe wie ein Hohn 
wurde dann in Berlin die Antwort des Grafen Buol em- 
pfunden: Österreich werde gerne Preußens Wünsche unter- 
stützen, sehe aber in dieser Sache dafür keine Mittel und 
Wege, und werde dankbar sein, wenn ihm Preußen solche 
angäbe. Vollends das englische Cabinet war zwar bereit, 
sich für milde Behandlung der Gefangenen zu verwenden, 
hatte aber sonst keinen andern Rath, als daß der König 
durch schleunigen Verzicht auf seine Souveränität über Neuen- 
burg die Freiheit der Gefangenen erkaufe. Die Berufung 
auf die englische Anerkennung dieser Souveränität 1815 und 
1852 machte keinen Eindruck. Es sind viele Verträge und 
Protokolle, sagte Lord Palmerston, durch die Gewalt der 
Thatsachen zerrissen worden; man muß heute zugestehen, daß 
die Völker nicht für die Fürsten, sondern die Fürsten für 
die Völker da sind, und daß das Fürstenrecht verschwindet, 
wenn ihm die Zustimmung des Volkes entzogen wird. 
In noch schärferem Tone lehnte der schweizerische Bundes- 
rath die Forderung des preußischen Gesandten auf Nieder- 
schlagung des Processes ab, wenn der König nicht vorher 
alle Rechtsansprüche auf Neuenburg aufgebe. In der Schweiz
	        
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