1859 Anträge auf Reform der Bundeskriegsverfassung. 343
Indessen war es Herrn von Beust gelungen, seine Freunde
zu einem Antrag beim Bunde in dieser ihnen allerwichtigsten
Frage zu vereinigen. Am 17. October wurde er eingebracht,
unterzeichnet von den vier Königreichen, Darmstadt und
Nassau. Sein Inhalt war möglichst bedeutungslos; um so
unverkennbarer war die gegen Preußen gerichtete Spitze der
Begründung. Unter Lobsprüchen auf die fruchtbare Entwick—
lungsfähigkeit des Bundes wurde erklärt: man würde gerne
auf Vorschläge eingehen, durch welche die Wiederholung der
neuerlich leider hervorgetretenen Eimvendungen gegen die Aus-
führung rechtmäßiger Bestimmungen und gegen Beschlüsse des
Bundestags ferne gehalten werden könnte. Es sei die Pflicht
Aller, dafür einzustehen, und Agitationen zum Umsturz der
Bundesverfassung zu unterdrücken. In neuerer Zeit sei die
Bundeskriegsverfassung besonders Gegenstand tadelnder Auße-
rungen gewesen; deshalb werde beantragt, der Bundes-Militär-
commission eine genaue Prüfung derselben und Bericht über etwa
nöthige Anderungen aufzugeben. Die Antragsteller vermieden jede
Andentung über etwaige eigene Wünsche; freilich war es kein
Geheimniß, daß der einzige Zweck des Antrags die Verwerfung
der preußisehen Reformpläne und die Unantastbarkeit ihres
geliebten Bundesheeres war. Preußen stimmte indessen bercit-
willig für den Antrag, und legte dann auch dem Ausschusse
seinen Reformvorschlag vor, nach welchem sehr einfach bei
einem Bundeskrieg, an welchem Osterreich und Preußen mit
ihrer gesammten Heereskraft Theil nähmen, die beiden süd-
deutschen Bundcscorps unter österreichischen, die beiden nord-
deutschen unter preußischen Oberbefehl treten, also kein Bundes-
feldherr vom Bundestage gewählt, geleitet und beaussichtigt
werden sollte. Es zeigte sich sehr bald, daß Csterreich,