Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1860 Bedenkliches Provisorium. 389 
Der Prinz-Regent, der am 23. Mai 1860 die Session 
schloß, beklagte die Beanstandung der Gesetzvorlage über die 
Wehrpflicht; die dadurch herbeigeführte Verzögerung, sagte 
er, hätte bedenklich werden können, wenn der Landtag nicht 
die Mittel zu der nöthigen Steigerung der vaterländischen 
Wehrkraft gewährt hätte; er sehe darin ein Pfand, daß die 
Nothwendigkeit der Heeresreform endlich richtig gewürdigt, 
und die Lösung der zurückgestellten Frage in kürzester Frist 
gelingen werde. 
Diese Worte lassen keine andere Auslegung zu, als daß 
der Regent in der Creditbewilligung die factische Zustimmung 
zu der Heeresreform erblickte, und von der nächsten Session 
die definitive Genehmigung der Kosten erwartete. Er hielt sich 
dabei offenbar an den Wortlaut der jetzt angenommenen Vor- 
lage, worin die Regierung die Geldmittel nicht bloß für die 
augenblickliche Kriegsbereitschaft, sondern auch für die erhöhte 
Streitbarkeit, d. h. die neue Organisation des Heeres, ge- 
fordert hatte. Die Opposition aber blieb unerbittlich bei 
Patow's erster Erklärung stehen, nach welcher jedes Stück 
der neuen, durchaus provisorischen Einrichtungen durch ihren 
Widerspruch im nächsten Jahre wieder beseitigt werden könnte. 
Diese Verschiedenheit der beiderseitigen Auffassungen, oder wenn 
man will, diese Doppeldeutigkeit des Provisoriums, wurde die 
Quelle alles folgenden Unheils. Denn je überzeugter jeder Theil 
von der Richtigkeit seiner Ansicht war, desto geneigter wurde er, 
an dem guten Glauben des andern zu zweifeln und bei diesem 
eine planmäßige Täuschung vorauszusetzen. Damit aber ver- 
schwand jede Möglichkeit eines gutwilligen Übereinkommens. 
Der Prinz-Regent verfügte im Juli 1860 nach der Voll- 
endung der neuen Formationen die Eintheilung derselben in
	        
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