Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

34 Olmützer Punctation. 1850 
sei, sich an politischen Berathungen zu betheiligen oder die 
Vertretung des erkrankten Ministerpräsidenten zu führen. Als 
darauf Herr von Manteuffel den Vorsitz übernommen, gab 
Radowitz dieselbe Erklärung ab, mit dem Zusatze, daß der 
König ihm die Gewährung seines Gesuches bereits versprochen 
habe, so daß er auch an den laufenden Geschäften des aus- 
wärtigen Amtes sich nicht weiter betheilige. Mit Ladenberg 
hatte dann auch von der Heydt seine Entlassung erbeten. 
Es wurde hienach beschlossen, dem Könige die einstweilige 
Versehung des auswärtigen Amtes durch Brandenburg, und 
so lange dessen Krankheit dauere, durch Manteuffel vorzu- 
schlagen. Brandenburg's gestern vorgelegte Depesche nach 
Wien wurde definitiv genehmigt, dem Grafen zur Unterzeich- 
nung zugeschickt und dann expedirt. Gröben erhielt Befehl, 
die besetzten Punkte zu behaupten, aber nicht weiter vorzu- 
gehen. Zugleich wurde beschlossen, der Kieler Statthalterschaft 
zu eröffnen, daß nach der Ablehnung der preußischen Forde- 
rungen durch dieselbe die Herzogthümer auf keine preußische 
Vermittlung weiter rechnen dürften. Die preußischen, noch an 
der holsteiner Grenze stehenden Truppen wurden bereits am 4. 
von dort nach Süden zürückgezogen. Ebenso sollten die in 
Hohenzollern und im südlichen Baden befindlichen Truppen 
den Rückmarsch hinter die Murg antreten. Trotzdem über- 
reichte der österreichische Gesandte, Herr von Prokesch, an 
demselben Tage eine drohende Note, worin das keiserliche 
Cabinet die Respectirung der kurfürstlichen Souveränität und 
folglich unzögerliches Zurückziehen der preußischen Truppen 
aus Kurhessen forderte. Rochow bestätigte, daß Kaiser Nikolaus 
die Weigerung dieses Begehrens auch seinerseits als Kriegsfall 
betrachten würde. Mit der höchsten Ungeduld sah also
	        
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