44 Olmützer Punctation. 1850
die Bundesreform herbeigebracht zu haben. Dieses große
Hauptwerk wäre also der verhaßten Frankfurter Versamm-
lung entrissen. Um so zäher blieb er jetzt dabei, dem un-
gesetzlichen Club auch nicht die Ehre zu lassen, die fürstliche
Souveränität in Hessen und Holstein zu kräftigen. Eine so
schöne Aufgabe dürfe nur der Gesammtheit der deutschen
Regierungen, also nach seinem alten Vorschlag, in deren Auf-
trag einer österreichisch -preußischen Commission anvertraut
werden. Wir hörten ihn schon am 1. und 2. November
erörtern, wie ihm dies Ziel erreichbar dadurch schien, daß
er in Hessen die preußische Besetzung der Etappenstraßen,
und damit die Beschränkung der Bayern auf die südlichen
Landestheile behauptete. Dann wäre die Bundesexecution
unausführbar, und der Kurfürst wäre gezwungen, Preußens
Mithülfe zu seiner Wiedereinsetzung selbst zu begehren. Würde
auf diese Art das Princip in Kurhessen durchgesetzt, so ergäbe
sich seine Anwendung auf Holstein von selbst. Dann würde
er zwar in den einzelnen Maaßregeln gegen beide Länder
milder und humaner verfahren, als jetzt in Hanau und Fulda
die plumpe Roheit der Bayern und Hassenpflug's rachgierige
Spießgesellen: in dem Werke der Restauration selbst aber
würde seine conservative Gesinnung hinter jener der Kaiser-
höfe nicht um eines Haares Breite zurückstehen.
Also die preußischen Truppen bleiben im Besitz der
Etappenstraßen; das ist der Grundstein der königlichen Politik.
Mochte Schwarzenberg noch so oft und dringend Gröben's
Rückzug begehren, mochte Taxis noch so kategorisch seinen
unaufhaltsamen Vormarsch anmelden, mochte der Bundes-
tag am 15. November die für die Etappenstraßen begehrten
Garantien bewilligen, der König beharrte auf seinem Befehl,