Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

44 Olmützer Punctation. 1850 
die Bundesreform herbeigebracht zu haben. Dieses große 
Hauptwerk wäre also der verhaßten Frankfurter Versamm- 
lung entrissen. Um so zäher blieb er jetzt dabei, dem un- 
gesetzlichen Club auch nicht die Ehre zu lassen, die fürstliche 
Souveränität in Hessen und Holstein zu kräftigen. Eine so 
schöne Aufgabe dürfe nur der Gesammtheit der deutschen 
Regierungen, also nach seinem alten Vorschlag, in deren Auf- 
trag einer österreichisch -preußischen Commission anvertraut 
werden. Wir hörten ihn schon am 1. und 2. November 
erörtern, wie ihm dies Ziel erreichbar dadurch schien, daß 
er in Hessen die preußische Besetzung der Etappenstraßen, 
und damit die Beschränkung der Bayern auf die südlichen 
Landestheile behauptete. Dann wäre die Bundesexecution 
unausführbar, und der Kurfürst wäre gezwungen, Preußens 
Mithülfe zu seiner Wiedereinsetzung selbst zu begehren. Würde 
auf diese Art das Princip in Kurhessen durchgesetzt, so ergäbe 
sich seine Anwendung auf Holstein von selbst. Dann würde 
er zwar in den einzelnen Maaßregeln gegen beide Länder 
milder und humaner verfahren, als jetzt in Hanau und Fulda 
die plumpe Roheit der Bayern und Hassenpflug's rachgierige 
Spießgesellen: in dem Werke der Restauration selbst aber 
würde seine conservative Gesinnung hinter jener der Kaiser- 
höfe nicht um eines Haares Breite zurückstehen. 
Also die preußischen Truppen bleiben im Besitz der 
Etappenstraßen; das ist der Grundstein der königlichen Politik. 
Mochte Schwarzenberg noch so oft und dringend Gröben's 
Rückzug begehren, mochte Taxis noch so kategorisch seinen 
unaufhaltsamen Vormarsch anmelden, mochte der Bundes- 
tag am 15. November die für die Etappenstraßen begehrten 
Garantien bewilligen, der König beharrte auf seinem Befehl,
	        
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