1850 Antrag auf Zusammenkunft Manteuffel's u. Schwarzenberg's. 53
werden, die Unterhandlung auf eine andere Basis zu leiten.
Es müsse die kurhessische Frage auf die freien Conferenzen
verwiesen, und zur Begründung dieses Verlangens auf die
von Frankreich her drohenden Gefahren aufmerksam gemacht
werden. Es sei an 1815 zu erinnern, wo der vorbereitete
Kampf durch Napoleon's Rückkehr verhindert worden sei.
Möge in Kurhessen der Kurfürst bald mit seinen Truppen
nach Cassel zurückkehren, und dann alle fremden Truppen
das Land verlassen. Dann sei darauf hinzuweisen, daß der
sogenannte Bundestag durch den Rücktritt des Luxemburger
Gesandten jeden Schein der beanspruchten Vertretung des
Bundes eingebüßt habe.
Der Zweck der Execution sei am besten dadurch zu er-
erreichen, wenn durch preußische Vermittlung die hessischen Be-
hörden und Gemeinden sich bestimmen ließen, die Autorität
des Kurfürsten wieder anzuerkennen, die Steuern zu zahlen
und die Rückkehr des Kurfürsten nach Cassel zu erbitten.
Dann würde der Zweck der Execution auf friedlichem Wege
erreicht; die Executionstruppen brauchten nicht über unsere
Etappenstraße vorzugehen, und Preußen könnte fordern, in
seiner friedenbringenden Thätigkeit nicht behindert zu werden.
Es sollten also preußische Specialbevollmächtigte nach Kur-
hessen zum Zweck jener Friedensvermittlung abgehen.
Es wurde hierauf weiter festgestellt, auf welche Gegen-
stände Manteuffel bei der Zusammenkunft seine Anträge zu
richten hätte, nämlich
1. Osterreichs Eingehen auf die sechs Warschauer Punkte,
2. sofortige Einberufung der freien Conferenzen,
3. Überweisung der hessischen und der holsteiner Frage
an diese Conferenzen.