Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Osterreichische Polemik gegen Augustenburg. 277 
daß kein wirklich unparteiisches Tribunal dem Prinzen die 
Erbfolge in Schleswig-Holstein zusprechen könnte, und daß, 
falls ihm ein Erbrecht auf einen Theil von Holstein zu- 
gesprochen würde, die Macht der Verhältnisse ihn zu einer 
Verzichtleistung bewegen müßte. Durch das Studium des 
nicht von Parteilichkeit freien Elaborats des Freiherrn von 
der Pfordten, sowie durch neuere Vergleichungen, die wir in 
den zu Wien aufbewahrten Acten der ehemaligen obersten 
Reichsbehörden angestellt haben, sind wir in dieser Auffassung 
nur bestärkt worden.“ Bismarck wies diese Erörterung seines 
Wiener Collegen nicht zurück; im Gegentheil, er bewahrte sie 
für alle Fälle künftiger Nutzanwendung in seinem für solche 
Dinge stets treuen und sichern Gedächtniß. 
Unterdessen brachte die definitive Einladung zur Con- 
ferenz die Gemüther des Bundestags in lebhafte Bewegung. 
Seit Preußens kräftigem Auftreten in Holstein zeigte sich die 
Mehrheit im Taxis'schen Palaste etwas flügellahm. Bei der 
letzten Würzburger Conferenz hatte Beust's Vorschlag kriege- 
rischer Rüstungen nicht den geringsten Anklang gefunden: 
man blieb bei den alten Beschlüssen, beim Bunde auf Be- 
rufung des holsteiner Landtags, Verstärkung der dortigen 
Bundestruppen und beschleunigte Anerkennung Augustenburg“'s 
zu wirken. Aber selbst für dieses Programm fand sich in 
Frankfurt weder frischer Muth noch volle Einigkeit mehr. 
Am 11. Februar hatten die Ausschüsse auf Grund des 
Pfordten'schen Berichts beantragt, daß das Londoner Pro- 
tokoll für den Bund nicht verbindlich und sachlich nicht aus- 
führbar, also der auf Grund desselben angemeldete dänische 
Gesandte nicht anzunehmen sei, der Ausschuß vielmehr über 
die Erbfolgefrage weiter berichten solle: am 25. aber wurde
	        
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