Fruchtlose Verhandlung Osterreichs mit Bayern. 15
des Kaisers, Grafen Crenneville, den Entwurf einer militärischen
Punctation. Hienach würde Prinz Carl von Bayern das
Commando über das 7. und 8. Bundescorps fortwährend
selbständig führen, seine Operationen aber gemäß dem jetzt
zu vereinbarenden Plane und den Directiven Benedek's an-
ordnen und leiten. Es sei jedoch, sagte Artikel 3 des Ent-
wurfs, ausdrücklich vorausgesetzt, daß diese Operationen stets
im Einklange mit den Landesinteressen der Staaten der ver-
einigten Armeen bleiben, und daß die Hauptaufgabe der
letztern die Deckung des eigenen Gebietes ihrer Kriegsherren
bleibe. Die bayerische Armee werde am 15. Juni in Franken
und in der Nähe von Eisenbahnen in geeigneter Weise auf-
gestellt sein. Osterreich verzichte auf jeden Separatfrieden
mit Preußen, und werde dafür wirken, daß beim Frieden
Bayern vor Verlusten bewahrt oder doch Entschädigung dafür
erhalten werde.
Für die Kriegführung war die charakteristische Stelle
dieses Documents offenbar der Artikel 3, wonach die Haupt-
aufgabe jedes Contingents die unmittelbare Deckung des Terri-
toriums seines Landesherrn sein sollte. Graf Mensdorff
richtete sogleich Henikstein's Aufmerksamkeit auf diesen Punkt,
betonte die nothwendige Einheit der Operationen und be-
merkte mit einleuchtender Richtigkeit, daß die Gebiete der ein-
zelnen Regierungen nicht besser gedeckt werden könnten, als
durch ein Auftreten mit Übermacht und durch eine hiemit
beschleunigte Niederlage des Feindes. General von der Tann,
von dem wohl gesagt worden ist, daß sein angebornes Talent
ihn nicht gerade zum Generalstabschef bestimmt habe, der aber
ein muthiger Soldat von hellem Blicke und gesundem Ver-
stande war, erklärte hier sein Einverständniß und genchmigte