Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Fruchtlose Verhandlung Osterreichs mit Bayern. 15 
des Kaisers, Grafen Crenneville, den Entwurf einer militärischen 
Punctation. Hienach würde Prinz Carl von Bayern das 
Commando über das 7. und 8. Bundescorps fortwährend 
selbständig führen, seine Operationen aber gemäß dem jetzt 
zu vereinbarenden Plane und den Directiven Benedek's an- 
ordnen und leiten. Es sei jedoch, sagte Artikel 3 des Ent- 
wurfs, ausdrücklich vorausgesetzt, daß diese Operationen stets 
im Einklange mit den Landesinteressen der Staaten der ver- 
einigten Armeen bleiben, und daß die Hauptaufgabe der 
letztern die Deckung des eigenen Gebietes ihrer Kriegsherren 
bleibe. Die bayerische Armee werde am 15. Juni in Franken 
und in der Nähe von Eisenbahnen in geeigneter Weise auf- 
gestellt sein. Osterreich verzichte auf jeden Separatfrieden 
mit Preußen, und werde dafür wirken, daß beim Frieden 
Bayern vor Verlusten bewahrt oder doch Entschädigung dafür 
erhalten werde. 
Für die Kriegführung war die charakteristische Stelle 
dieses Documents offenbar der Artikel 3, wonach die Haupt- 
aufgabe jedes Contingents die unmittelbare Deckung des Terri- 
toriums seines Landesherrn sein sollte. Graf Mensdorff 
richtete sogleich Henikstein's Aufmerksamkeit auf diesen Punkt, 
betonte die nothwendige Einheit der Operationen und be- 
merkte mit einleuchtender Richtigkeit, daß die Gebiete der ein- 
zelnen Regierungen nicht besser gedeckt werden könnten, als 
durch ein Auftreten mit Übermacht und durch eine hiemit 
beschleunigte Niederlage des Feindes. General von der Tann, 
von dem wohl gesagt worden ist, daß sein angebornes Talent 
ihn nicht gerade zum Generalstabschef bestimmt habe, der aber 
ein muthiger Soldat von hellem Blicke und gesundem Ver- 
stande war, erklärte hier sein Einverständniß und genchmigte
	        
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