Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Was das Schulgeld anbetrifft, so erübrigt sich ein näheres 
Eingehen darauf. Unter den heutigen Derhältnissen erscheint eine 
besondere Besteuerung der Jamilien mit schulpflichtigen Kindern, 
auch der wohlhabenden, deren NMinder höhere Schulen besuchen, 
nicht nur unzulässig, sondern das Gegenteil, die staatliche Unter- 
stützung der SLamilie mit unerzogenen Nindern, ein dringendes Be- 
dürfnis. (Zur näheren Begründung dieser Stellungnahme verweise 
ich auf meine Broschüre „Samilie und Samilienerziehung“.) 
Die Srage der Schulunterhaltung selbst kann nach sehr verschie- 
denen Gesichtspunkten behandelt werden. In Deutschland dürfte 
bei der Höhe der Schullasten und bei dem Umstande, daß die Staaten 
bereits durch Militärlasten ungemein stark in Auspruch genommen 
werden, das fast allgemein angewandte und in der Entwickelung be- 
griffene System, den politischen Gemeinden die Schullasten auf- 
zuerlegen und den Staat nur zum subsidiären Eintreten zu verpflichten, 
das aussichtsreichste sein. 
Werden alle für die Zwecke des Staates und der Gemeinde er- 
forderlichen Mittel durch direkte Steuern aufgebracht, so ist es aller- 
dings an sich vollständig gleichgültig, ob die chullasten vom Staate 
allein oder von Staat und Gemeinde gemeinsam getragen 
werden. Die Belasteten bleiben in beiden Lällen dieselben, und die 
höhe der Lasten wird im einzelnen nicht sehr verschieden sein. Über- 
lastungen können auch im zweiten Jalle durch staatliches Eintreten 
vermieden werden. Uur steuertechnisch besteht ein erheblicher 
Unterschied. Sollen die sehr bedeutenden Schullasten lediglich durch 
Staatssteuern aufgebracht werden, so muß das staatliche Einschätzungs- 
und Steuereintreibungssustem schon weitaus schärfer durchgreifen als 
heute, wo wenigstens die größeren und mittleren Gemeinden an der 
richtigen staatlichen Einschätzung stark interessiert sind, da sie auf der 
Erundlage der staatlichen Besteuerung ihre eigenen erheblichen 
Steuerbedürfnisse decken müssen. Gehen die Schullasten vollständig 
auf den Staat über, so werden auch in mittleren und größeren Gemein- 
den die kommunalen Bedürfnisse geringer, und das kommunale
	        
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