Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

— 137 — 
der völligen Verstaatlichung. Die Staatszuschüsse sind zwar bedeutend 
erhöht worden, aber im wesentlichen — und in Preußen ganz be- 
sonders — nur in kleinen Gemeinden. Größere Gemeinden, auch die 
wenigbemittelten, decken ihre Schulunkosten selbst. Daß Städte wie 
Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Hannover, Wiesbaden, Srank- 
furt, Düsseldorf, Köln und Hachen ohne einen Pfennig Staatsunter- 
stützung ihre Schulausgaben aufbringen, versteht sich ohne weiteres 
von selbst, aber daß auch große Gemeinden wie Neukölln (2,406 Mill. 
Dolksschullasten) nur 33000 M., Essen (3,661 Mill.) 50000 M., Posen 
(1,500 Mill.) 55000 M., Halle a. S. (1, 7600 Mill.) 41000 M. und Königs- 
berg (2,238 Mill.) und Stettin (2,719 Mill.) je 69000 M. Staatsunter- 
stützung erhalten, beweist doch, daß die Staatsleistungen den Gemeinde- 
aufwendungen gegenüber an diesen Stellen ungemein gering sind. 
Richt anders ist es bei den höheren Schulen. Sür die höheren 
Knabenschulen wandte der preußische Staat im Jahre 1005 seinerseits 
12859867 M. auf, die Gemeinden wandten 17077225 M. auf, im 
Jahre 1912 der Staat 19 406822 M., die Gemeinden 30204755 M. 
Kußerdem stieg das Schulgeld in derselben zeit von 20577604 M. auf 
34579245 M. Die stärkere heranziehung der Gemeinden ist also 
offensichtlich. 
Eine unterschiedliche Behandlung der Grund-, Nittel- 
und Oberschulen in bezug auf die Unterhaltung ist im Prinzip nicht 
berechtigt. Uur sollten die betreffenden Schulen von denjenigen Gebieten 
unterhalten werden, für die sie bestimmt sind, also Mittel= und Ober- 
schulen nicht von kleinen Gemeinden, sondern von den Bezirken, aus 
denen die Schüler sich rekrutieren, wobei der Schulort als bevorzugte Ge- 
meinde eine entsprechend höhere Quote leisten könnte. So könnten die 
Mittelschulen von kleineren, die Oberschulen von größeren Bezirken 
unterhalten werden, also die Unterhaltung der Mittelschulen in 
Preußen z. B. aus Kreismitteln, die der Oberschulen aus Mitteln 
der Regierungsbezirke oder der Drovinzen bestritten werden. Die 
größeren Gemeinden würden dabei eigene Bezirke bilden und auch 
ihre Mittel= und Oberschulen selbst unterhalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.