Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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Dem einheitlichen Tharakter des gesamten Schulwesens ent- 
spräche diese Regelung der Schulunterhaltung ebenfalls mehr als die 
jetzigen Justände, bei denen rein staatliche und rein kommunale 
höhere TLehranstalten und staatlich-kommunale Dolksschulen sich 
gegenüberstehen. 
Was darüber hinaus für die Beteiligung der politischen Ge- 
meinden an der Schulverwaltung und für ihre selbständigen Befug- 
nisse auf diesem Gebiete geltend gemacht wird, erscheint nur zum 
Teil stichhaltig. 
Die Gemeinden leisten in der Regel nur, was Gesetz und Staats- 
verwaltung verlangen, eher weniger als mehr. hiernach ist auch ihre 
Kutonomie zu begrenzen. Ob dabei das in manchen Staaten ange- 
wandte Prinzip, daß der Umfang der kommunalen Schulrechte sich 
danach bemißt, ob die Gemeinden ihre Schulen ganz aus eigenen 
Mitteln erhalten, durchgeführt werden soll, mag dahingestellt bleiben. 
### verführerisch dieser Grundsatz auch auf den ersten Blick erscheint, 
so kann er doch einerseits unbemittelte Gemeinden in ihrer Be- 
teiligung an der Derwaltung des Schulwesens stark beschränken und 
andererseits auch dazu führen, daß in Rücksichtnahme auf die Ee- 
meindeautonomie notwendige staatliche Leistungen unterbleiben. 
Die Bedeutung der Gemeinde für die Entwickelung des Schul- 
wesens wird jedenfalls auf der einen Seite ebensooft überschätzt als 
auf der anderen Seite unterschätzt. Die Möglichkeit, sich zu beteiligen, 
ruft Anteilnahme und praktisches Interesse hervor, das sich in Leistun- 
gen realisieren kann. Die Gemeinden können auf dem Schulgebiete 
viel leisten, wenn eine recht begrenzte Selbstverwaltung ihnen die 
Möglichkeit dazu gibt und nicht etwa nur dazu dient, gesetzliche Sorde- 
rungen überflüssig erscheinen zu lassen, oder, wenn vorhanden, in 
ihrer Wirkung abzuschwächen. Wenn das Gesetz unzweideutige und 
ausreichende Sorderungen stellt, so kann im einzelnen für indivi- 
duelle Betätigung Raum gegeben werden. Die Gemeinden werden 
dann vielfach ein starker, vorwärtsdrängender Jaktor in der Schul- 
entwickelung sein. Jahlreiche Gemeinden haben auf dem Gebiete
	        
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