Full text: Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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V. Die hauptstreitpunkte in den Der- 
handlungen über den sächsischen Schul- 
gesetzentwurf. 
Einen lehrreichen Überblick über die wichtigsten Kbweichungen 
in den Anschauungen über die Dolksschule im engeren Sinne geben 
die Anträge und Beschlüsse der Swischendeputation der zweiten und 
ersten Kammer des sächsischen Landtages zu dem Entwurf eines 
Dolksschulgesetzes vom 12. Januar 1912. FSür das wichtigste Gebiet der 
Schulkämpfe der Gegenwart, die Beteiligung der Geistlichen an 
der Leitung und Beaufsichtigung der Schule im allgemeinen und des 
Religionsunterrichtes im besonderen können die sächsischen Derhand- 
lungen allerdings nicht als typisch gelten. Hierfür eignen sich Staaten 
wie Baden und bessen mit starken konfessionellen Minderheiten 
besser als das fast ganz protestantische Sachsen, wo außerdem noch 
die katholischen Interessen wegen der Jugehörigkeit des Königshauses 
zu dieser Nonfession von allen Parteien mit einer starken Jurück- 
haltung behandelt werden. Im übrigen aber können die Kiuträge 
bei den Derhandlungen als Schulbeispiele für die Anschauungen hüben 
und drüben gelten. 
Die Regierungsvorlage war in ihren schulpolitischen und 
insbesondere in den konfessionellen Partien konservativ, in allen 
schultechnischen Bestimmungen dagegen liberal und mäßig fort- 
schrittlich gehalten. So bot sich beiden Richtungen, den Nonserva- 
tiven wie den Ciberalen, Gelegenheit zu Jzustimmung und Kb- 
lehnung. 
In der Zwischendeputation der zweiten Kammer hatten Na- 
tionalliberale und Sortschrittler, oft verstärkt durch die Sozial= 
demokratie, eine sichere Mehrheit. Sie konnten ihre Anschauungen 
in den kinderungen und Ergänzungen der Vorlage in vollem Um- 
fange zum Kusdruck bringen. Der sehr ausführliche Bericht (Berichte 
  
  
  
 
	        
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