Contents : Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

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Bekanntmachung.

Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  die  Auszahlung  der  Zinsen  von  im
Reichsschuldbuch  eingetragenen  Forderungen  bei  den  damit  beauftragten  Landeskassen  der  einzelnen
Bundesstaaten  und  des  Reichslandes  Elsaß-Lothringen  sowie  bei  allen  mit  Kasseneinrichtung  versehenen
Reichsbankanstalten  in  Zukunft  bereits  am  21.  des  dem  Fälligkeitstermin  vorangehenden  Monats,

erstmalig  am  21.  März  d.  Js.,  beginnt.
Berlin,  den  2.  März  1911.

Reichsschuldenverwaltung.
von  Bischoffshausen.

 

3.  Allgemeine  Verwaltungssachen.  

 

Das  zweite  Heft  des  neunzehnten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von
L.  Friedrichsen  &  Co.  in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  3,00  M  zu  beziehen.

 

4.  Auswanderungswesen.  

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Bekanntmachung.

In  Abänderung  meiner  Bekanntmachungen  vom  17.  Mai  1898  und  17.  Januar  1900  (Zentralblatt
  für  das  Deutsche  Reich  1898  S.  273  und  1900  S.  21)  habe  ich  genehmigt,  daß  die  Hamburg
  -Amerika-Linie  für  den  Geschäftsbetrieb  als  Auswanderungsunternehmer  zu  ihren  Stellvertretern
bestellt

a)  für  die  Verproviantierung  der  Auswandererschiffe:
den  Chef  der  Ausrüstungsabteilung  Arndt  von  Holtzendorff,

b)  für  die  Geschäfte  reederei-technischer  Art:
den  Chef  des  Hafenbetriebs  Hermann  Fuchs,
c)  für  den  übrigen  Geschäftsbetrieb:
den  Prokuristen  Adolf  Storm.
Berlin,  den  1.  März  1911.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquières.