Full text : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

220

unverbrüchlich  Verbleiben  haben  soll.  Wir  sind  im
Uebrigen  Euch  sammt  und  sonders  mit  Landesherrlicher
  Hulde  und  Gnade  wohl  beigethan.  Datum  auf
Unserer  Festung  Schwerin,  den  14.  November  1755.
Christian  Ludwig,  H.  z.  M.

Noch  ehe  der  Erbvergleich  am  18.  April  1755  zu
Rostock  vereinbart  wurde,  hatte  Herzog  Christian
Ludwig  allerdings  ein  Exempel  an  einem  der  mecklenburgischen
  Junker  statuirt,  es  kam  aber  nicht,  wie
in  Preußen  mit  dem  Obristen  von  Kalkstein  und
in  Hannover  mit  dem  Oberjägermeister  von  Moltke
zum  Aeußersten,  zur  Execution.  Der  alte  Franck
berichtet  über  jenes  mecklenburgische  Erempel,  das  ein
Schreckschuß  blieb,  wie  nachsteht:  1)

„Damals  (im  November  1754)  war  Otto  Ludwig
  von  Nibbeck  zu  Bök  mit  andern  zu  Nostock  in
Krauel's  Hause  zum  Mittagsessen.  Es  kam  aber,
auf  Herzoglichen  Befehl,  ein  Commando  von  fünfundzwanzig
  Mann  Soldaten  und  nahm  ihn  in  Arrest.
Dies  erweckte  ein  gewaltiges  Aufsehen  bei  den  Eiferern
für  die  Freiheit  der  öffentlichen  Convente.  Die  Ursach
sollte  sein:  „weil  Ribbeck  einen  seiner  Bedienten
geschlagen,  der  ihn  darauf  bei  Hofe  verklagt;  als  nun
ein  Reseript  an  ihn  ergangen,  so  habe  er  seine  Empfindlichkeit
  hierüber  mit  den  schnödesten  Worten
gegen  solches  Decretum  zu  erkennen  gegeben
und  damit  allen  Fürstlichen  Respect  schändlich  aus  den

1)  19,  137  f.  145.