24 Verfassung des Deutschen Reichs.
Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissen-
den, daß, nachdem ich zum Beamten des Deutschen Reichs
bestellt worden bin, ich in dieser meiner Eigenschaft Seiner
Majestät dem Deutschen Kaiser treu und gehorsam sein, die
Reichsverfassung und die Gesetze des Reichs beobachten und
alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach
meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so
wahr mir Gott helfe u. s. w. — Diensteid der Beamten beim
Reichsmilitärgericht: Verord. vom 6. Dez. 1900.
Vergl. auch Art. 11 A. 1, Anmerkung.
Absatz 2. Zu den einem Beamten zustehenden Rechten im Sinne
des Art. 18 Abs. 2 der Reichsverfassung gehören diejenigen
Rechte nicht, welche seinen Hinterbliebenen in Beziehung auf
Pensionen oder Unterstützungen etwa zustehen: Protokoll vom
15. November 1870 zu Art. 18 und Protokoll vom 25. Novem-
ber 1870 unter 1 (unten S. 96 und 100).
Artikel 19.
Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundes-
pflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exe-
kution aungehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundes-
rathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.
Der zweite Satz des Art. 19 lautete in der Verfassung des Nord-
deutschen Bundes:
„Diese Exekution ist
a) in Betreff militärischer Leistungen, wenn Gefahr im Verzuge,
von dem Bundesfeldherrn anzuordnen und zu vollziehen,
b) in allen anderen Fällen aber von dem Bundesrathe zu be-
schließen und von dem Bundesfeldherrn zu vollstrecken.
Die Exekution kann bis zur Segquestration des betreffenden Lan-
des und seiner Regierungsgewalt ausgedehnt werden. In den
unter a) bezeichneten Fällen ist dem Bundesrathe von Anord-
nung der Exekution, unter Darlegung der Beweggründe, un-
gesäumt Kenntniß zu geben.“
V. Reichstag.
Artikel 20.
Der Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen
mit geheimer Abstimmung hervor.
Bis zu der gesetzlichen Regelung, welche im §. 5 des
Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzbl. 1869
S. 145) vorbehalten ist, werden in Bayern 48, in Würt-
temberg 17, in Baden 14, in Hessen südlich des Main