Full text : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

Unfall-Polizei  (Beschädigung  durch  Umstürzen  oder  Herabfallen,
Verhütung  von  Explosionen,  Feuer-Polizei,  Unfälle  durch  Thiere,
schnelles  Fahren  etc.).

5)  v.  RÖNNE°°)  spricht  sich  dahin  aus:

„Insofern  die  Aufgabe  und  das  Wesen  der  Polizei  sich  in
der  obrigkeitlichen  Sorge  für  die  öffentliche  Sicherheit  und
Wohlfahrt  in  ihren  täglichen  Bedürfnissen  äussern,  kann  von
einer  Unterscheidung  zwischen  Sicherheits-  und  W  ohlfahrts-Polizei
  die  Rede  sein  und  zwar  ist  die  Hauptrichtung  der
ersteren  eine  negative  und  conservirende,  indem  sie  den  drohenden
Schaden  abwendet  und  Hindernisse  der  freien  Bewegung  beseitigt,
  wogegen  die  letztere,  positiv  und  productiv  auftretend,
die  Förderung  des  Gemeinwohls  erstrebt.  Allein  in  der  Praxis
des  Lebens  lassen  sich  diese  beiden  formellen  Richtungen  nicht
streng  scheiden,  sondern  wirkt  die  polizeiliche  Thätigkeit  zugleich
nach  beiden  Seiten  und  desshalb  ist  auch  eine  Spaltung  des
Organismus  der  Polizei  nach  dieser  Unterscheidung  weder
zweckmässig  noch  im  Staate  durchführbar.  Eine  solche  Scheidung
  besteht  im  preussischen  Staate  nicht.“

v.  RöNNE  rechnet  dann°®)  zur  sogenannten  Sicherheits-Polizei:
die  Fremden-  und  Pass-Polizei,  die  Beaufsichtigung  der  Landstreicher,
  Bettler  und  Arbeitsscheuen,  Armen-Polizei  und  Armenpflege,
  die  Feuerungs-Polizei,  Sicherung  der  öffentlichen  Ordnung,
die  Sitten-,  Religions-  und  Gesinde-Polizei,  den  Schutz  des  Lebens
und  der  Gesundheit,  sowie  gegen  äussere  Gefahren,  die  Medicinal-Polizei,
  den  Schutz  des  Vermögens,  nämlich  die  Verhütung  absichtlicher
  und  zufälliger  Vermögens-Verletzungen,  also  Feuerund
  Wasser-Polizei,  Thierkrankheiten  und  die  Bau-Polizei.

v.  RöNNE  schliesst  sich  hierbei  vollständig  den  Ansichten  an,
welche  er  und  H.  Sımon  bereits  früher  aufgestellt  hatten  °!).

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#9)  Staatsrecht  der  Preuss.  Monarchie.  4.  Auflage  Bd.  IV  (1884)  S.  95.
®)  a.  a.  ©.  Anm.  7.
1)  Das  Polizei-Wesen  des  Preussischen  Staates,  1840  ff.  Bd.  IS.  1  ff.

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