Zehn Friedensjahre. 553
unbekümmert um die Eifersucht Englands, um die Unruhe Frankreichs,
dem Deutschen Reiche den kolonialen Besitz zu erwerben, dessen es zu
einer gedeihlichen Weiterentwickelung bedurfte, wenn auch den vollen Er—
trag erst die Enkel davon haben konnten. Mit weitschauendem Blick
ermaß Kaiser Wilhelm die Folgewichtigkeit einer solchen Erwerbung.
1884 wurde mit Deutsch-Südwestafrika, Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika
in Afrika ein Gebiet von 2 ½ Millionen Ouadratkilometern
unter den Schutz des Deutschen ZReiches gestellt, wozu 1885 in der Südsee
noch ein weiteres Gebiet von 1/ Million Duadratkilometern trat, so
daß das deutsche Kolonialreich insgesamt um das-Fünffache das Mutterland
an Ausdehnung übertrifft. "
Ein Werk des Friedens schloß sich daran. Nachdem Deutschland
sich mit Frankreich verständigt, luden zum Erstaunen Europas die beiden
alten Gegner alle seefahrenden Mationen Europas und die Dereinigten
Staaten von Amerika zu einer Konferenz nach Berlin ein, um der Konkurrenz
der Mächte in Afrika durch gemeinschaftliche Beratung bestimmte
Wege zu weisen und Reibungen und Susammenstößen von vornherein
vorzubeugen. Das Ergebnis der Beratungen war die Generalakte vom
28. Februar 1885, gewöhnlich kurzweg die Kongo-Akte genannt. Sie
stellt die Zedingungen für die Gültigkeit künftiger Besitzergreifungen in
Westafrika fest und giebt eine Reihe bindender Normen für die Derwaltung
der in Afrika schon in Besitz genommenen Gebiete. Aber
darüber hinaus zeigte sie klar, daß England nicht mehr wie bisber den
Ausschlag gebenden Einfluß in überseeischen Angelegenheiten ausübte,
daß fortan auch hierin das Deutsche Reich ein schwer wiegendes Wort,
das achtsame Berücksichtigung verlangte, mitsprach.
Sur leitenden Macht Europas — das ist das Ergebnis dieser
Friedensjahre — war das Deutsche Reich emporgestiegen dank der Weisheit
und Mäßigung Kaiser Wilbelms, dank vor allem des tief begründeten
Dertrauens, mit dem alle Welt zu der ehrwürdigen Beldengestalt
emporblickte.