Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Gesetz-  und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen.
7.  Stück  vom  Jahre  1888.

 

    

Inhalt:  Nr.  19.  Finanzgesetz  auf  die  Jahre  1888  und  1889.  S.  89.  —  Nr.  20.  Bekanntmachung,
Ausführungsvorschriften  für  die  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  11.  Juli  1887  erfolgende  Unfallversicherung
der  von  der  Stadtgemeinde  Chemnitz  bei  Bauten  beschäftigten  Personen  betr.  S.  91.  —  Nr.  21.  Gesetz,
einen  Nachtrag  zu  dem  Gesetze  über  die  veränderte  Einrichtung  der  Altersrentenbank  vom  2.  Januar  1879  betr.
S.  92.  —  Nr.  22.  Ausführungsverordnung  dazu.  S.  93.  —  Nr.  23.  Gesetz,  das  Befugniß  zu
Protokollaufnahmen  und  zu  Beglaubigungen  betr.  S.  106.  —  Nr.  24.  Ausführungsverordnung  dagzu.
S.  106.  —  Nr.  25.  Verordnung,  die  Auslegung  des  vierten  Absatzes  von  §  30  der  Revidirten  Landgemeindeordnung
  betr.  S.  107.  —  Nr.  26.  Gesetz,  die  Aufbringung  der  Kosten  bei  Zusammenlegung  der
Grundstücke  betr.  S.  108.  —  Nr.  27.  Gesetz,  einige  Abänderungen  der  Verfassungsurkunde  vom  4.  September
  1831  betr.  S.  109.  —  Nr.  28.  Gesetz,  einige  Abänderungen  des  Hausgesetzes  betr.  S.  111.  —
Nr.  29.  Verordnung,  die  Expropriation  von  Grundeigenthum  für  Erweiterung  des  Bahnhofs  Aue  betr.
S.  112.

 

Nr.  19.  Finanzgesetz
auf  die  Jahre  1888  und  1889;
vom  27.  März  1888.

W  Albert,  von  GEOTTEs  Gnaden  König  von  Sachsen

20.  2.  2.Ir
finden  Uns  mit  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände  bewogen,  das  Finanzgesetz  auf
die  Jahre  1888  und  1889  zu  erlassen,  wie  folgt:

&  1.  Auf  Grund  des  verabschiedeten  Staatshaushalts-Etats  werden  die  Ueberschüsse

und  Zuschüsse  des  ordentlichen  Staatshaushalts  für  jedes  der  Jahre  1888  und  1889
auf  die  Summe  von

83  358314.0
festgestellt,  und  wird  zu  außerordentlichen  Staatszwecken  für  diese  beiden  Jahre
überdies  noch  ein  Gesammtbetrag  von

28  7445004
hiermit  ausgesetzt.

 

Ausgegeben  zu  Dresden  den  20.  April  1888.  17