Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

—  74  —

Die  Bekanntmachungen  erfolgen  durch  die  landwirthschaftliche  Zeitung  für
Westfalen  und  Lippe  und  durch  den  „Westfälischen  Bauer“.

Sollten  diese  Blätter  eingehen,  ehe  auf  dem  Wege  der  Satzungsänderung
hierfür  ein  Ersatz  bestimmt  worden  ist,  so  erfolgen  sie  für  die  Zwischenzeit  durch
den  Staatsanzeiger.

4  12.

Aenderungen  der  Satzungen  müssen  vom  Vorstande  oder  von  mindestens
einem  Viertel  der  Mitglieder  beantragt  und  von  mindestens  der  Hälfte  aller
ordentlichen  Mitglieder  angenommen  sein.

K.  13.

Die  nicht  auf  Kündigung  angestellten  Beamten  der  Landwirthschaftskammer
haben  im  Falle  ihrer  Dienstunfähigkeit  einen  Anspruch  auf  Pension  nach  Maßgabe
  der  für  die  unmittelbaren  Staatsbeamten  geltenden  Pensionsgesetze.  Ueber
die  Berechnung  der  Dienstzeit  ist  im  Anstellungsvertrage  Bestimmung  zu  treffen.
In  Betreff  der  Dienstvergehen  der  Beamten  finden  die  Vorschriften  des  Gesetzes
vom  21.  Juli  1852  (Gesetz=  Samml.  S.  465)  Anwendung.

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesehes  vom  10.  April  1872  (Gest.  Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  17.  Jamuar  1898,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Apenrade  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  von
Apenrade  nach  Gravenstein  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,
durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Schleswig  Nr.  9  S.  79,
ausgegeben  am  5.  März  1898;

2)  das  am  31.  Januar  1898  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft
  zu  Lunden  im  Kreise  Sonderburg  durch  das
Amtblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Schleswig  Nr.  9  S.79,  ausgegeben
am  5.  März  1898;

3)  das  am  21.  Februar  1898  Allerhöchst  vollzogene  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaft
  der  Fietze  zu  Plachty  im  Kreise  Berent  durch
das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Danzig  Nr.  16  S.  143,  ausgegeben
  am  16.  April  1898;,