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ders behandeln, als es für einen Studienschüler
erforderlich und gedeihlich ist, der
dem Besuche des öffentlichen Unterrichts eine
weit längere Zeit widmer, und schon darrusm
manches später, manches feüher, einiges
schneller, anderes langsamer zu lernen
hat, als die Lehrlinge der Volkeschulen.
Sollen nun gleichwohl die Volksschulen
zuglesch zum Elementarunterrichte für
die Studienschulen dienen, so kann dies
leztere nicht ohne Nachtheil für den eigenthümlichen
Zweck der wichtigen Bildungsanstalten
für das Volk geschehen. Die
Studienschulen dagegen, welche ihre
Schüler in den Vorkenntnissen, die in den
höheren Unterrichtsanstalten gesordert werden,
zu einem hohen Grade von Ferrigkeit zu führen
haben, können schon darum nicht einen
zweckmäßigen Elementarunterricht für ihre
Schüler von den Wolksschulen err#arten,
weil diese nicht nur durch ihre meist zu grosse
Zahl von Lehrlingen verhindert sind, für
jeden einzelnen so viel zu leisten, als zur
Worbereitung in den Saudienschulen gefordert
werden muß, sondern sich anch auf Un-##rrichtsgegenstände
verbreiten und dabel um
ihrer eigentlichen Schüler willen oft sogar
lange verweilen müssen, die für die Vorbereirung
der Stiudienschüler enebehrlich, und
nicht selten sogar nachtheilig sind. Die unvermeidliche
Folge davon ist, daß die Studienschulen
ihre Lehrlinge 1) sehr unzieich,
unzulänglich und unzweckmißig unterrichtet,
2) meistens viel zu spat ans dem Elementarunterrichte
erhalten, und um die Zeit,
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die schon zu Fortschritten in dem Studienunterrichte
angewender werden sollie, erst mit
den Elementen desselben zubringen müssen.
Nach allerhöchstem Ermessen dieser Rücksichten
haben Seine königliche Majestät aus
weisester, beide Hauptzweige des öffentlichen
Unterrichtes mit gleicher landesv#dterlicher
Fürsorge umfassender, wohlmeinender Absicht
beschlossen, den VBolksschulen, als den
für die Volksbildung so wichtigen Anstalten,
ihre eigenthümliche Bestimmung ungestört
und ungetheilt zu sichern, und sie von der
fremdartigen Bestimmung zum Elementarunterrichte
für das gelehrte Studium zu befreien,
dagegen aber den Studieninstituten,
als den für die ganze Ramonalbildung
wichtigsten Anstalten, ihr eigemhümliches
von allen fremdarrigen Rücksichten mäglichst
freies Fundament zu geben, und zu
dem Ende eigene Studlenschulen anzuordnen,
deren eigentlichste Bestimmung
es ist, die Schüler, die für irgend eine Art
höherer — d. i. die Leistung der Volkoschulen
Übersteigender — Bildung von ihren Aeltern
bestinmt werden, möglichst frühe, sobald
sie nur die Hanpeschwicrigkeiten des
technischen Lesens und Schreibens im Teutschen
überwunden haben, zu ciner ernsten,
auf ihre Bestimmung sorgfältig berechneten,
Behandlung aufzunehmen, und sie auf dem,
nach einer lAngern Unt#errichtezeit überhaup#,
und den nothwendigen Foderungen der Siudieninst#ture
insbesondere, mit B .dacht bemessenen
Wege der höheren Biloung entgegen
zu fuͤhren.