Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Nov. Mitte—17.) 179
Der Papst sendet der Versammlung durch Vermittelung des
Kardinals Ledochowski seinen Segen.
Mitte November. (Kolonialpolitik.) Zwischen den Vorständen
des deutschen Kolonialvereins und der Gesellschaft für deutsche
Kolonisation kommt eine Vereinbarung zum Zwecke der Verschmelzung
beider Vereine zu einer „Deutschen Kolonialgesellschaft"
zu stande. Dieselbe wird durch die Generalversammlungen beider Vereine
am 19. Dezember genehmigt. Auch der westdeutsche Verein
für Kolonisation und Export erklärt seinen Eintritt als Gesamtheit
in die neue Gesellschaft.
16. November. (Alters- und Invalidenversicherung.)
Es werden die „Grundzüge“ eines Gesetzentwurfes über die Altersund
Invalidenversicherung der Arbeiter veröffentlicht, um Meinungsäußerungen
aus der Bevölkerung, welche für die definitive Gestaltung
des Gesetzentwurfes verwertet werden sollen, hervorzurufen.
Die Grundzüge bestimmen folgendes: Die Altersversorgung erhält,
wer das siebzigste Lebensjahr vollendet, die Invalidenversorgung, wer nachweislich
dauernd erwerbsunfähig geworden, in Rente. Letztere kann in gewissen
Fällen bis zu drei Viertel in Naturalleistung gewährt werden. Die
Mittel zur Gewährung der Renten werden vom Reich, den Arbeitgebern
und den Versicherten zu je einem Drittel aufgebracht. Die Höhe der für jeden
Arbeitstag zu entrichtenden Beiträge ist derart im voraus festzustellen, daß
die Verwaltungskosten, die erforderliche Rücklage zum Reservefonds und zwei
Drittel des Kapitalwertes der voraussichtlich entstehenden Belastung gedeckt
werden. Die volle Rente kann nur beansprucht werden, wenn bis zum Invaliditätseintritt
in jedem Kalenderjahre Beiträge für mindestens 300 Arbeitstage
geleistet wurden. Sonst tritt entsprechende Kürzung ein. Die Invalidenrente
beträgt bei Männern 120 M jährlich und steigt nach Ablauf der
ersten 15 Beitragsjahre für jedes vollendete Beitragsjahr um je 4 M jährlich
bis zum Höchstbetrage von jährlich 250 M Die Altersrente beträgt
jährlich 120 M und fällt fort, sobald der Empfänger die Invalidenrente
erhält. Weibliche Personen erhalten zwei Drittel des Betrages dieser Renten.
Träger der Versicherung sind die Berufsgenossenschaften.
17. November. (Sozialistenprozeß.) Von den 37 vor dem
Breslauer Landgericht unter Ausschluß der Oeffentlichkeit angeklagten
Sozialisten werden 8 freigesprochen, 29 zu Gefängnisstrafen von
4 Wochen bis zu 1 Jahr verurteilt; darunter die Studenten Lux
zu einem Jahre, Marcuse zu 4 Monaten, der Reichstagsabgeordnete
Kräcker zu 7 Monaten. Alle Verurteilten werden gegen eine
Bürgschaftsleistung von 6000 M aus der Haft entlassen.
Ueber den Gegenstand der Anklage wird nachträglich folgendes bekannt.
Die Studenten Lux und Marcuse und der polnische Schriftsteller Kasprowicz
hatten einen Verein „Pacific“ gegründet und auch bei der Breslauer
Polizei angemeldet. Nach § 1 des Vereinsstatuts war der Zweck des Vereins:
„Die Bedingungen des Gedeihens einer allgemeinen Wirtschaftsgenossenschaft
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