Full text: Thronverzicht nach deutschem Staatsrecht.

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andere renunzieren unwiderruflich auf die Regierung“, dann haben 
wir einige der grundlegensten Unterscheidungen kennen gelernt. 
Selten und erfolglos ist es nun versucht worden, mit Hilfe 
der zahlreichen Ausdrücke die scharfen Grenzlinien zu benennen, 
welche die verschiedenen Arten der inneren und äußeren Beweg- 
gründe bei der Ausführung des Thronverzichts von ein— 
ander scheiden. 
So finden wir z. B. die Worte „Thronentsagung“ und 
„Thronverzicht“ einander gegenübergestellt!), und zwar Thron- 
entsagung als das Sichentäußern eines innegehabten Rechts, 
Thronverzicht als Nichtannahme eines erst anfallenden. Ferner 
ist „Thronverzicht" in Gegensatz zum „Thronverlust“ gestellt 
worden, bei welch letzterem der Wille zur Rechtsckufgabe fehlt?). 
Doch ist es bei diesen Versuchen geblieben; ein sachlicher Gegen- 
satz besteht überhaupt im Grunde nicht und die Gegenüberstellung 
erscheint daher als praktisch bedeutungslos. 
Der Thronverzicht ist eine besondere Art des Verzichtes; des- 
halb ist vor einer Erläuterung des Begriffes „Thronverzicht“ der 
Begriff des „Verzichts“ selbst zu untersuchen. Es gibt Verzichte 
im öffentlichen und privaten Recht. Im Privatrecht hat sich der 
Verzichtsbegriff bisher einwandfrei und unangefochten kristallisiert. 
Man definierts) hier den Verzicht allgemein als „Freiwilliges 
Aufgeben eines Rechtes“. Unerläßlich für den Verzicht ist 
vor allem die Freiwilligkeit, wie wir schon oben erwähnten; das 
Aufgeben des Rechtes muß also aus eigenem Wunsche unabhängig 
von äußeren Einflüssen erfolgen. Somit gelangen wir zu der 
Einteilung in freiwillig und unfreiwillig aufgegebene Rechte. Die 
ersteren wollen wir Verzichte, die letzteren wollen auch wir Ver- 
luste) nennen und als nicht zum Thema gehörend von vorn- 
herein ausscheiden. 
1) Kolmer, Parlament und Verfassung in Oesterreich, Bd. I, 
1902, S. 1. 
2) v. Schiller, Thronverzicht, Breslauer Dissertation 1910, S. 6. 
3) Dernburg, Pandekten Bd. I, S. 188, Windscheid-Kipp, 
Pandekten Bd. 1, S. 274. — Puchta, S. 75. 
4) v. Schiller, Thronverzicht, Breslauer Dissertation 1910, S. 6.
	        
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