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Ihr Zweck ist sowohl, zweifelhafte Rechtsfragen auf
dem Gebiet der Sozialversicherung für Dienstpflichtige
klarzustellen, wie auch neue, durch die besonderen Ver—
hältnisse für die Dienstpflichtigen notwendig gewor-
dene Vorkehrungen zu treffen. Da es jedoch nicht mög-
lich ist, alle Schwierigkeiten im voraus zu klären, ist der
Reichskanzler ermächtigt, weitere Bestimmungen zur
Durchführung zu erlassen.
Die Verordnung geht davon aus, daß der Dienst=
pflichtige, auch wenn er in eine Arbeitsstelle über-dienf 6.
wiesen ist, in freier Arbeit steht, an welche die Ver= a.“
sicherungspflicht kraft Gesetzes anknüpft. Von diesemmversierung
Standpunkt aus schreibt sie auch vor, daß eine Ver-
gütung stets als Entgelt im versicherungsrechtlichen
Sinn anzusehen ist. Auf die Dienstpflichtigen finden
deshalb die Vorschriften der Reichsversicherungsord-
nung und ihre Ergänzungsvorschriften (z. B. für das
Gebiet der Krankenversicherung das Gesetz betr. die
Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenver-
sicherung und die Sicherung der Leistungsfähigkeit der
Krankenkassen vom 4. August 1914, R#Bl. S. 334, 337),
ferner das Versicherungsgesetz für Angestellte und
dessen ergänzende Vorschriften ebenso Anwendung, wie
auf andere Personen, doch gelten für sie noch die be-
sonderen in der Verordnung geschaffenen Vergünsti-
gungen.
Deren Vorschriften gelten auch für Personen, die,
ohne dienstpflichtig zu sein, eine unter den Hilfsdienstu diem.
fallende Beschäftigung ausüben, also für Männer#e deigers
außerhalb der Altersgrenzen und für Frauen. Die Gueten
Einbeziehung dieser Personen in die versicherungs-Personen in
rechtliche Vorzugsstellung der Dienstpflichtigen ist eineeewieen
durchaus billige und auch im Interesse der Heran= #
ziehung freiwilliger, nichtdienstpflichtiger Arbeitskräfte. 7*—*!
zweckmäßige Maßnahme.
Die Satzungen der Versicherungsträger werden Sabungen
durch diese Verordnung mehrfach durchbrochen, also
im Sinne dieser Vorschriften abänderungsbedürftig.
Solche Abänderungen sind wegen der damit verbunde-
nen Umständlichkeiten gerade im gegenwärtigen Zeit-