Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

136 Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen 
Staaten eine ziemlich energische Reaction statt. Es ist kein 
Zweifel, dass der allgemeine Gegensatz zwischen dem drjuog 
und der höhern Classe, die bald die yywpıoı oder Vornehmen, 
bald die oAlyoı, bald die rwaxeig !) genannt werden, und der die 
wahre Grundlage des peloponnesischen Krieges bildete, in sehr 
vielen Städten, namentlich in den Landstädten, in denen sich der 
begüterte Landadel angekauft hatte, ein Gegensatz zwischen dem 
Grundbesitz und dem gewerblichen Capital war. Es lag das 
schon in der Stellung der halbfreien Classen der Landbewohner, 
die in allen griechischen Staaten gegen die Grundherren feindlich 
gesinnt waren; „der Penestenstand der Thessaler, sagt Aristoteles, 
hat sich gegen die Thessaler oft erhoben, und in gleicher Weise 
die Heloten gegen die Lakonen; sie stehen gewissermassen be- 
ständig auf der Lauer, um etwaige Unglücksfälle abzupassen“ ?). 
Auf gleichem Verhältnisse beruht gewiss der Kampf der avdgss 
ennırndeios in Argos mit dem dijung 3) und der Kampf des drjuog 
mit dem /woıxov y&vos in Epidamnos ?). Gewiss erklärt es sich 
auch eben daraus, wie die höhere Classe, wenn sie vertrieben 
war, fast immer in dem Lande selbst irgend eine Burg oder. ein 
Dorf fand, wo sie sich sammelte und vertheidigte; es ist sehr 
wahrscheinlich , dass das der Regel nach Besitzungen eines der 
Mitglieder dieser Classe gewesen sind. Siegte dann die höhere 
Classe, so nahm sie natürlich genug, um sich schadlos zu halten 
für die vergangenen und wo möglich auch für die künftigen 
Fälle; siegte der djuog, so folgte eine wüthende, blutige Ver- 
folgung der Geschlechter, und schon Thucydides weiss, dass eine 
solche wilde Grausamkeit des drjwog nach seinem Siege „gewöhn- 
lich einzutreten pflegte“ 5). Es lässt sich daher wohl nicht be- 
1) Die griechische Sprache scheint sehr reich in Bezeichnungen für die 
höhere Classe. Wir machen auf die inno, die innoßoraı (der Chalcidenser 
Herod. V, 77) und die Pentakosiomedimnen nur relativ aufmerksam, weil 
sie schon der Verfassung angehören. Thucydides nennt aber die höhere 
Classe ausserdem noch z. B. oi duvaroi I, 24; — die &yorrss ra nedyuara 
II, 72; — inızydao V, 76. u. 8. w. 
2) Arist. Pol. III, 3. 4. 
3) Thuc, V, 76. 
4) Thuc. I, 34, “ 
5) „oioy yilei Ev zu Toovrw ylyveodaıt, Im, 81.
	        
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