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wachsende Geschlecht kraft seiner Geburt und auf Grund seines
Daseins einen Rechtsanspruch geltend machen zu dürfen
glaubt auf alles, was der Fleiss und die Sparsamkeit früherer
Jahrhunderte innerhalb eines Staatsgebietes erworben, ohne Rück-
sicht darauf, wie weit diese Verlassenschaft nach Herkoınmen
und Gesetz die Ausstattung einzelner Mitglieder des Staatsver-
bandes geworden ist.
Damit geht eine Vermischung der Begriffe von Staat und
Gesellschaft Hand in Hand, mindestens wird das Gebiet des ersteren
je nach dem Bedürfniss beliebig erweitert. Um so leichter wird
es die ausschweifenden Vorstellungen über die Grösse der Mittel,
welche dem Staat zu Gebote stehen, sowie über das Maass der
Genüsse, worauf das Leben selbst einen Anspruch gewähren
soll, festzuhalten.
So bilden diese Ansichten den geradesten Gegensatz zu der
eben erwähnten einseitigen Entwickelung und missbräuchlichen
Anwendung des älteren Grundsatzes, nach welchem die Gesell-
schaft sich die Befugniss beilegte, dem Einzelnen die Bedingungen
für den Gebrauch seiner Freiheit vorzuschreiben, und die Bahnen
für die Entwickelung seiner Kräfte und Anlagen anzuweisen.
Die Beachtung der Verirrungen, in welche man in der älteren
und jüngeren Vergangenheit nach zwei entgegengesetzten Seiten
hin gerathen ist, führt zur Erkenntniss des richtigen Weges,
auf welchem die Heilmittel für die krankende Gesellschaft zu
finden sein werden.
So gewiss ein Einklang zwischen dem richtig aufgefassten
Interesse des Einzelnen und dem des Gemeinwohles besteht, so
gewiss kann ebensowohl die Person als die Gesellschaft, zumal
in ihrer nach Raum und der Zahl ihrer Glieder beschränkten
Entwickelung als Gemeinde -Korporation und Staat zu irr-
thümlichen Vorstellungen ihres Vortheiles wie ihres
Rechtes gelangen. Zwischen den falsch aufgefassten Interessen
des Einzelnen und der Gesammtheit besteht aber keine Harmonie,
vielmehr ein unvereinbarer Gegensatz.
Die Ansichten beider Theile werden unvermeidlich beschränkt
und daher unrichtig sein, wenn die Gesellschaft das Interesse
des allgemeinen Wohles, die einzelne Person den Eigenvortheil