Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

württemb ergische Agrarverhältnisse. 241 
So erklärt sich der jetzige Zustand der Dinge und das 
plötzliche Eintreten eines Nothstandes, der nur von Wenigen für 
einzelne Distrikte gefürchtet worden war, den aber in solcher 
Allgemeinheit Niemand erwartet hatte. So erklärt sich nament- 
lich auch, wie die gleiche liberale Gesetzgebung in den früheren 
Menschenaltern keine schlimmen Wirkungen äussern, sogar durch 
Erweckung zur intensivsten Thätigkeit heilsam wirken konnte, 
welche jetzt bei allmählich veränderten Verhältnissen und bei un- 
genügender Besonnenheit und Selbstbeherrschung des Volks selbst 
sich als schädlich erwiesen hat. Und man glaube nur nicht, dass 
zur Wiederkehr des Glückes gar nichts nölhig sei, als ein paar 
gute Frucht- und Weinerndien, die Wiederherstellung des land- 
wirthschaftlichen Kredils, höhere Holzpreise und das Aufhören 
der Kartoffelkrankheit. Das Alles wird wiederkommen und es 
wird allerdings damit der äussere Nothstand in seinem jetzigen 
Umfang verschwinden. So lange aber die Basis unsrer Agrar- 
zustände keine bessere wird, müssen nothwendig mit dem 
Eintreten neuer Misserndten und Verkehrssiörungen auch neue 
Nothstände wiederkehren und es wird dann, je weiter wir auf 
dem jetzigen Wege hinauskommen, je mehr wir das Extrem der 
allgemeinen Verkleinerung des bäuerlichen Besitzes erreichen, 
auch das Elend um so allgemeiner, um so ärger werden. 
Darum also handelt es sich, wenn man nicht überhaupt die 
Dinge gehen lassen will, wie sie wollen, weil man entweder das 
Princip der Freiheit im socialen Leben um jeden Preis festzu- 
halten entschlossen ist, oder weil man an der Möglichkeit einer 
Heilung auf dem Weg des positiven Eingreifens durch die Ge- 
setzgebung und Verwaltung ganz verzweifelt, — darum, sage 
ich, handelt es sich, das System selbst, die Grundlage unserer 
landwirthschaftlichen Zustände, zu ändern und sie womöglich 
gesunder zu gestalten, damit wir wiederkehrenden Nothzeiten 
stärker und kräftiger begegnen und nicht jede eintretende Prü- 
fung so schlecht bestehen, wie es mit der gegenwärtigen der 
Fall ist. 
Das ist aber nur die eine, zunächst die älteren Theile des 
Königreichs betreffende, Seite der Frage. Die andere ist die, ob 
man diejenigen Distrikte, wo sich hauptsächlich durch das Lehens- 
Zeitschr. für Staatsw. 1853. 2s Heft. 16
	        
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