über Armenpflege und Heimathsrecht. 363
weise der Wohlhabenderen gegen die Armen, und dieser gegen jene dabei
immer wehr um sich greift, bedarf keiner Ausführung. Ein edies menschen-
freundliches Verhältniss ist es selten. Wie dort das Mitleid, so erlischt hier
die Dankbarkeit für das, was so oft im Wege der Beschwerde und Execution
von oben her allein zu erlangen ist. Der Glaube an ein der Armenpflicht
der Kommunen entsprechendes Recht des Armen auf Unterstützung fasst
immer weiter Wurzel. Die Unwürdigsten machen die meisten Prätensionen
und die empfangenen Gaben werden ohne Dank als Schuldigkeit angenommen,
Beilage II.
Untersuchungen über das Sparkassen-Wesen in Preussen.
Die grosse Bedeutung des Sparkassenwesens ist von der preussischen
Regierung seit längerer Zeit anerkannt. Das Reglement vom 12. Dec. 1838
betreffend die Einrichtung des Sparkassenwesens (Gesetz-Sammlung S. 5)
legt ein Zeugniss für die Aufmerksamkeit ab, welche die Staatsverwaltung
dem Gegenstande widmete. Indess erlangten die Sparkassen dessen unge-
achtet nicht die wünschenswerthe Verbreitung, noch erfreuten sie sich überall
der Entwickelung und Theilnahme, welche sie zu einem wirksamen Heil-
mittel gegen die Entstehung und die Fortschritte des Pauperismus hätte
machen können.
Die Anerkennung dieser Thatsache veranlasste die preussischen Kammern
sich wiederholt mit diesem Gegenstande zu beschäftigen. Die 2. Kammer
setzte in dem Winter 1850/,, und in dem darauf folgenden 18°!/;, Kom-
missionen ein, welche über die Verhältnisse der Geldkreditinstitute des
Landes Untersuchungen anstellten und bei dieser Gelegenheit auch die Spar-
kassen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen. Die Ergebnisse dieser Be-
rathungen sind in zwei dankenswerthen Berichten zusammengefasst (Nr. 325
der Il. Session der 2. Kammer $S. 95 ff. (v. Prittwitz, Berichterstatter) und
Nr. 266 der III. Session der 2. Kammer (Berichterstatter Körner), welche
einen schätzenswerthen Beitrag zur Würdigung und Aufklärung des Gegen-
standes bilden.
In dem ersten Berichte (erstattet von v. Prittwitz) ist die Wichtigkeit
dieser Angelegenheit überzeugend nachgewiesen, und die Gesichtspunkte,
auf deren nähere Erörterung es vorzüglich ankommt, sind klar hervorge-
hoben. Zu einer erschöpfenden Behandlung des Gegenstandes und einer
Erledigung der sich erhebenden Streitfragen gebrach es indess einmal an
Zeit, und zweitens gebrach es an dem dazu nöthigen Material. Die Re-
gierung selbst räumte ein, sich zur Zeit nur im Besitze schr unvollständiger
Materialien zu befinden, und erklärte das Bedürfniss gefühlt zu haben, die
ganze Angelegenheit des Sparkassenwesens einer Prüfung zu unterwerfen
und auf eine weitere Ausbildung der Institute hinzuarbeiten (siche den Be-
richt S. 100). Die in der folgehden Session wieder niedergeseizte Kom-
mission konnte ihrer Aufgabe eine längere Zeit widmen und erfreute sich
der Mittheilung eines reicheren Stoffes für ihre Bearbeitung. Die Regierung