Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

364 Betrachtungen 
legte ihr die Statuten von 217 Sparkassen vor, deren Vergleichung dazu 
benützt werden konnte sowohl die Mängel in der Einrichtung einzelner 
Sparkassen zu erkennen, als diejenigen Punkte zu bezeichnen, bei welchen 
eine Verbesserung und Erweiterung des’ Reglements vom 12. Dec. 1838 
wünschenswerth erschien. Jedoch konnten die Untersuchungen auch dieser 
Kommission nicht zu einer solchen Uebereinstimmung und Sicherheit der 
Ansichten führen, welche sie zu umfassenden Reformvorschlägen befähigt 
hätten. Auch sie bekannte, nicht in dem Besitze des genügenden Materials 
zu sein; auch damals stand dasselbe der Regierung nicht zu Gebote (vgl. den 
Bericht von Körner S. 54). Es fehlte nämlich an einem Nachweis der 
Resultate der verschiedenen Sparkassenverwaltungen; aus den Statuten 
allein und aus deren Verschiedenheit konnte kein Beweis für die grössere 
Zweckmässigkeit der einen vor der anderen, noch eine Erklärung der be- 
treffenden Abweichungen aus der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse 
entnommen werden. So konnte die Untersuchung nur subjective Ansichten 
begründen, die Vergleichung der Statuten nur die Gesichispunkte für 
eine Prüfung der Verwaltungsergebnisse herausstellen. 
Um zu einem allgemein überzeugenden Resultat zu gelangen, hätten die 
Ansichten und Anträge auf Thatsachen gegründet und durch diese be- 
wiesen werden müssen. Dazu wären dann nicht nur Berichte der einzelnen 
Sparkassen über die Resultate ihrer Wirksamkeit, sondern ohne Zweifel auch 
Rückfragen an die einzelnen Institute nach Maassgabe des gewonnenen Stand- 
punktes und der vorgeschrittenen Einsicht erforderlich gewesen (vergl. den 
Bericht S. 54). 
Eine sehr schätzenswerthe Ergänzung der bezeichneten Mängel dieser 
Kommissionsberichte bilden die Arbeiten des Centralvereins für das Wohl 
der arbeitenden Klassen, welcher in seinen Mittheilungen eine Reihe von 
Aufsätzen über das Sparkassenwesen und sehr lehrreiche Nachrichten über 
die Verwaltungsresultate der wichtigsten Sparkassen in Deutschland ver- 
öffentlicht hat (vergl. insbesondere die Hefte VII. u. VIII. zweite Abtheilung 
S. 145; X, XI. Seite 17 ff. und XII. S. 19 ff). Die Ergebnisse dieser 
Mittheilungen sind ebenso merkwürdig als erfreulich. 
Es scheint hiernach ausser Zweifel, dass die Sparkassen eine sehr viel 
grössere Theilnahme und Wirksamkeit, insbesondere auch unter der länd- 
lichen Bevölkerung finden können als sie gegenwärtig im Allgemeinen bei 
uns haben. 
Eine sehr viel grössere Leichtigkeit für die Benützung der Sparkasse, 
tägliche Annahme von Einlagen bis zu einem sehr niedrig gestellten Minimum 
(etwa 5 Sgr.), sofortige Rückzahlung bis zu einem Betrage, der die gewöhn- 
lichen Bedürfnisse des gemeinen Mannes befriedigt (etwa 10 Rthlr.) dürfte 
hiernach ohne grosse Belästigung oder Gefahr für die Verwaltung bei allen 
Hauptkassen erreichbar sein. Das Beispiel einiger Sparkassen lehrt, dass 
eine geschickte Verwaltung sogar die sofortige Rückzahlung auch grösserer 
Summen in der Regel möglich macht, wenn schon der Sicherheit wegen.
	        
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