Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vom Asyle. 469 
I. 
Der thatsächliche gegenwärtige Zustand. 
1. 
Das positive Recht der bedeutendsten Staaten. 
Die Gewährung eines Asyles für die polizeilich oder ge- 
richtlich verfolgten Unterthanen anderer Staaten, so wie das 
Recht, bezichungsweise die Pflicht, zur Auslieferung solcher Per- 
sonen, sind nur Theile des gesammten Verhaltens der Staaten 
zur Bestrafung der Verbrechen überhaupt. Ein richtiges Ver- 
ständniss der Beslinmungen über jene Fragen ist somit bedingt 
durch eine Kenntniss des ganzen Systemes. Es kann daher auch 
im Nachstehenden nicht blos der Stand der Gesetzgebung über 
das Asylrecht, sondern muss überhaupt ein kurzer Ueberblick 
über die von den verschiedenen Staaten gegenüber vom Ver- 
brechen eingehaltenen Grundsätze gegeben werden. 
Vollkommene Einstimmung herrscht unter allen Staaten da- 
rüber, dass ein jeder Staat das Recht hat, die von seinen eigenen 
Unterthanen, im eigenen Gebiete, gegen ihn selbst oder gegen 
Mitunterthanen unternommenen Verbrechen nach seinem Gutdün- 
ken zu verhindern, beziehungsweise zu bestrafen. — Dieser Satz 
ist so unbestritten, dass es der Anführung von Beweisstellen 
nicht bedarf. 
Ebenso ist völlige Einstimmigkeit darüber, dass jeder Staat 
berechtigt ist, Ausländer während ihres Aufenthalts in seinem 
Gebiete seiner Polizei- und Rechtsgesetzgebung zu unterwerfen, 
demgemäss auch die einheimischen Strafgesetze gegen sie an- 
zuwenden wegen der von ihnen gegen ihn selbst oder gegen seine
	        
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