vom Asyle. 479
lobe aufstellt. England hat schon mit grosser Hefligkeit Schutz
von fremden Regierungen gegen Umiriebe verlangt, welche in
dem Gebiete der leiztern gegen seine Rechte unternommen wur-
den '). Und dass es seine vielgerühmte Asylpflicht während der
Dauer der französischen Kriege und noch manches Jahr nachher
durch die Alien-bill gar sehr beschränkt und der Regierung das
Recht der Austreibung eines Fremden als blose Verwalltungs-
maassregel eingeräumt hat, ist bekannt genug. Auch ist un-
läugbar, dass, wenn gleich jeizt keinerlei Beschränkungen in Jer
Zulassung Fremder bestehen, und zunächst eine Erneuerung sol-
cher Maassregeln nicht wahrscheinlich ist: diess doch nur aus
freiem Willen und polilischer Ansicht geschieht, ein rechtliches
Hinderniss aber einer neuen Geselzgebung jener Art nicht ent-
gegen steht. Auch in den Vereinigten Staaten ist schon vielfach
der Gedanke einer Beschränkung der Einwanderung zur Sprache
gekommen. Und wenn zunächst nur Gründe der Armenpolizei
und dgl. hierzu bewegen, so sind damit natürlich auch politische
und rechtliche Erwägungen nicht ausgeschlossen, sobald sie als
richtig und bedeutend anerkannt werden. Was aber die Aus-
lieferung betrifft, so sind, abgesehen von jenen einzelnen Fällen,
in welchen namentlich die englische Regierung Auslieferungen
verlangte, (somit natürlich auch unter gleichen Umständen hätte
gewähren müssen, ) sogar mehrere Verträge von England und von
den Vereiniglen Staaten, theils unter sich selbst, theils mit frem-
den Mächten, über die regelmässige Auslieferung von flüchtigen
Verbrechern geschlossen worden. Und zwar ist der Kreis der
Fälle, in welchen gegenseitige Auslieferung bedungen wird, in
griffsverwirrung. Leuchtet doch ein, dass wenn hier nicht durch gemein-
schaftlichen Widerstand der europäischen Mächte Recht und Logik aufrecht
erhalten wird, alle Verträge über Auslieferung von Privatverbrechern völlig
illusorisch sind.
1) Mit Recht ist dieser Beweis der schreiendsten Folgewidrigkeit und
Selbstsucht England bitter vorgeworfen worden. S. Allg. Zeit., 1853, Nro
80 und 81 Hier sind selbst die ausführlichen Worte einer englischen Note
an das Kabinet in Washington mitgetheilt, in welcher Schutz gegen die Um-
triebe ausgewanderter kanadischer Empörer gefordert und die Vereinigten
Staaten im Weigerungsfalle mit Entschädigungs-Ansprüchen und Hinweisung
auf. Mitschuld bedroht werden,